Die EU-Kommission hat das Herbizid Glyphosat bis 15. Dezember 2023 – also um genau ein Jahr – verlängert. Nachdem es in den EU-Ausschüssen keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die einjährige Verlängerung gab, traf die Brüsseler Behörde nun allein diese Entscheidung.

Eine Verlängerung der Zulassung ist notwendig geworden, da derzeit ein Bewertungsverfahren für Glyphosat läuft, im Auftrag von EU-Kommission und Mitgliedstaaten. Bei diesem Verfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kommt es zu Verzögerungen, da die vielen Studien und eingereichten Stellungnahmen noch nicht bewertet werden konnten. Es braucht noch einige Monate, bis die insgesamt 11.000 Seiten ausgewertet und beurteilt sein werden, erklärte Patrick Breihölder von der AGES das Prozedere. Bis Mitte 2023 will die EFSA ihren finalen Bewertungsbericht aber vorlegen und bis dahin brauche es eben Sicherheit, da die  Glyohosat-Zulassung offiziell am 15. Dezember 2022 zu Ende ist. 

Verlängerung hat keine Auswirkung auf Beurteilung
Die Verlängerung um ein Jahr habe keinerlei Auswirkung auf die Bewertung des Wirkstoffes selbst. „Wenn man schon einen so umfangreichen Bewertungsprozess macht, dann sollte man die Ergebnisse auch abwarten und dann entscheiden“, so Johannes Fankhauser vom BML. Auch habe man auf nationaler Ebene mit der Machbarkeitsstudie zum Glyphosat-Ausstieg und dem Teilverbot für Glyphosat rechtlich alles herausgeholt.

Derweil stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klar, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei. Ferner wurde die bestehende Einstufung beibehalten, demzufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist.

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  • : bauernzeitung
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AUTORRed. MR
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