Unter Berücksichtigung der Bemerkungen der Europäischen Kommission und anderer Mitgliedstaaten sowie der Ergebnisse der österreichischen Glyphosat-Studie ist heute, Dienstag, ein ÖVP-Grüner Antrag betreffend ein Teilverbot für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat im Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft einstimmig angenommen worden.
„Das österreichische Parlament hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit der Thematik eines möglichen Verbots von Glyphosat befasst. Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv nach Lösungen gesucht und sind fündig geworden”, so ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbundpräsident Georg Strasser und die Landwirtschaftssprecherin der Grünen, Olga Voglauer.
Der Antrag sieht ein Verbot für jene Bereiche vor, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden und gemäß dem einschlägigen Unionsrecht als zulässig bewertet werden können. Das Verbot soll die nicht-berufliche Verwendung sowie das Inverkehrbringen zur Vorerntebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist, sowie den Haus- und Kleingartenbereich, umfassen.
Auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, soll es ebenso zu einem Verbot kommen. „Im Einklang mit geltendem EU-Recht wollen wir das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat in jenen Fällen einschränken, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden. Dazu zählen sensible Flächen wie etwa Sport- und Freizeitanlagen, Schulen, Kindergärten oder Park- und Gartenanlagen“, erklärt Strasser den Einschränkungsbereich.
„Mit dem Glyphosat-Teilverbot verschwindet Glyphosat aus den Baumärkten, da es nicht mehr an nicht-berufliche Verwender*innen abgegeben werden darf. Außerdem schützen wir besonders sensible Personengruppen wie Kinder, ältere oder erkrankte Personen, durch das Anwendungsverbot auf zahlreichen öffentlichen Flächen, sowie in Gesundheits- Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“, freut sich Olga Voglauer, Landwirtschaftssprecherin der Grünen.
Bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, sind vom Bundesamt für Ernährungssicherheit von Amts wegen bis spätestens 2 Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmung anzupassen. Die Aufbrauchsfrist für jene glyphosathältigen Pflanzenschutzmittel, die nicht den oben angeführten Anforderungen entsprechen, endet mit Ablauf des 15. Dezember 2021.
Strasser weiter: „Die EU-Kommission hält in ihrer Bemerkung unmissverständlich fest, dass ein nationales Totalverbot nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist. Österreich wird die Bemerkungen berücksichtigen und genau das machen wir mit diesem Schritt.“
„Der nächste Schritt steht nun auf EU-Ebene an: Die Genehmigung von Glyphosat läuft Ende 2022 aus. Unser erklärtes Ziel ist es, die Verlängerung zu verhindern. Damit vermeiden wir dann auch Importe von Glyphosat Rückständen in unseren Lebensmitteln“, sagt Voglauer.
Red. MS
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