Glyphosat: EuGH weist Gegner in die Schranken

EFSA habe sorgfältig geprüft - Sachbeschädigung durch Umweltaktivisten bestätigt

Der Gerichtshof der EU (EuGH) steht fest zur EU-Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. FOTO: adobe.stock/Tiko

Der Gerichtshof der EU (EuGH) steht fest zur EU-Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Danach ist die fünfjährige Verlängerung für Glyphosat rechtmäßig. GVO-Gegner hatten in Frankreich Roundup-Kanister mit Farben beschmiert, um diese unverkäuflich zu machen. Das französische Strafgericht in Foix zögert mit einer Verurteilung der Aktivisten wegen Sachbeschädigung. Es fragte stattdessen beim EuGH an, ob die Zulassung von Glyphosat überhaupt rechtmäßig sei und ob reine regelwidrige Genehmigung die Sachbeschädigung neutralisiere.

Die Richter in Luxemburg wiesen das Anliegen zurück. Im Einzelnen ging es um das Vorsorgeprinzip, die Langzeitwirkungen von Wirkstoffen, die Wechselwirkungen von verschiedenen Wirkstoffen und die Veröffentlichung von Studien. Die Richter urteilten, dass die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) in allen Punkten sorgfältig geprüft habe und deshalb an der Zulassung nicht zu rütteln sei.

AIZ

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