Gemeindefinanzierung: “Bittgänge der Bürgermeister sind vorbei”

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Eine “epochale Veränderung” nennt der für Gemeinden zuständige Landesrat Max Hiegelsberger das neue System der Gemeindefinanzierung. Vergangene Woche Donnerstag wurde es in einer Pressekonferenz vorgestellt, mit 1. Jänner 2018 ist der Start vorgesehen. Dass es ein Erfolg wird, ist Gemeindebundpräsident und Bürgermeister von Eggerding Johann Hingsamer schon jetzt überzeugt: “Gemeinden sind nicht mehr Bittsteller, sondern Partner eines Systems, dessen Grundlage Transparenz, Fairness und Berechenbarkeit sind”. Der Gemeindebund hatte ein solches Modell schon lange gefordert

Kein “Pilgern nach Linz”

Bisher mussten Ortschefs – vor allem jene der Abgangsgemeinden – oft auch bei kleinen Projekten nach Linz “pilgern”, um eine Förderzusage zu bekommen. Auöerdem war die Förderzuteilung nicht immer nachvollziehbar, was der Landesrechnungshof kritisierte. Diese Vergabepraxis soll mit dem neuen System der Vergangenheit angehören. Ziel des neuen Modells ist, die Gemeindeautonomie zu stärken, den Gestaltungsspielraum zu erhöhen sowie die Mittelvergabe objektiv zu gestalten.

“Bittgänge von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, wie sie bei der Vergabe von Bedarfszuweisungsmitteln gelebt werden, sind kein zeitgemäöer Zugang für die Gemeindepolitik mehr”, so Hiegelsberger, der das Projekt federführend entwickelte. Auch Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) und der für die Gemeindeaufsicht zuständige Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ), die ebenso an der Pressekonferenz teilnahmen, loben das neue System als “richtigen Schritt”.

So funktioniert das Modell

Im Zentrum steht ein Fondsmodell, das mit einer stärkeren Beratungsleistung verbunden ist. Der finanzielle Sockel kommt mit insgesamt 66 Millionen Euro aus dem Strukturfonds. Jede Gemeinde erhält als Basisausstattung 30.000 Euro sowie Zuschläge, die sich an den Aufgaben und der Finanzkraft orientieren. Je nach Einwohner, Kinderanzahl oder Straöenkilometer variieren die Zuschläge, der Schlüssel für die Zuteilung wird auf Basis der Rechnungsabschlüsse erstellt.

Der 18-Euro-Erlass – jeder Bürgermeister hatte bisher bis zu 18 Euro pro Gemeindebürger als sogenannte freiwillige Ausgaben zur Verfügung – wird abgeschafft. Mit dieser Basisausstattung sollen 100 der derzeit etwa 150 Abgangsgemeinden ausgeglichen bilanzieren können. Um auch die restlichen 50 Gemeinden aus dem Abgang zu holen, gibt es den Härteausgleichsfonds, der mit zehn Millionen Euro dotiert ist.

Der Regionalisierungfonds dient als Anreiz für Gemeindekooperationen. Aus den dort vorgesehenen 15 Millionen Euro werden kommunale Projekte in Zusammenhang mit Kinderbetreuungsstätten, Bauhöfen, Bädern, Sportanlagen oder Feuerwehrzeugstätten gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist eine regionale bzw. gemeindeübergreifende Kooperation.

Der Projektfonds dient schlieölich der Finanzierung von Infrastruktur-Projekten. Wieviel die Gemeinde an Zuschüssen bekommt, hängt von ihrer Gesamtförderquote ab. Diese wird auf Basis ihrer Finanzkraft berechnet und gilt einheitlich für alle Infrastrukturprojekte. Je nach Einstufung sind zwischen 20 und 80 Prozent Förderung möglich. Das “Dach” dieser Fonds bildet der Gemeindeservice, mit dem die Kommunen fachlich durch den Prozess begleitet und unterstützt werden. Eine breit angelegte Information zum neuen Modell für die Gemeindevertreter wird im Frühjahr erfolgen.

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