Für Bauern von morgen braucht es Perspektiven

Vertreter der OÖ. Jungbauernschaft diskutierten mit der Kammerspitze über die Heraus­forderungen der heimischen Landwirtschaft.

Die beiden Jungbauernvertreter Klaus Lindinger und Hannah Michlbauer im Gespräch mit LK-Präsident Franz Waldenberger und Kammerdirektor Karl Dietachmair.

Neben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ging es beim Gespräch der Jungbauern mit Landwirtschaftskammerpräsident Franz Waldenberger sowie mit dem Kammerdirektor Karl Dietachmair auch um die aktuelle Preissituation und die horrenden Betriebsmittelpreise. Eine Anpassung der Umsatzgrenze bei der Vollpauschalierung sei aufgrund der hohen Inflation zwingend notwendig.

Erste Anlaufstelle für junge Landwirte bei Hofübernahme

Seit Dezember vergangenen Jahres übt Franz Waldenberger die Funktion des Präsidenten der oberösterreichischen Landwirtschaftskammer aus. Diese gilt als gesetzliche Interessensvertretung der Bäuerinnen und Bauern und ist auch für Jungübernehmer eine zentrale Anlaufstelle. „Junge Bäuerinnen und Bauern für den Beruf Landwirt zu motivieren und sie in ihrem Wirken zu unterstützen sehe ich als eine wesentliche Aufgabe für uns als Landwirtschaftskammer“, so Waldenberger.
Bauernbund-Nationalratsabgeordneter Klaus Lindinger und Jungbäuerin Hannah Michlbauer sind beide Stellvertreter des Jungbauernlandesobmanns Christian Lang. Im Gespräch mit der Kammerführung legten sie die Sicht der jungen Bäuerinnen und Bauern dar und zeigten aktuelle Probleme auf: „Die wachsenden Betriebsmittelpreise bringen die landwirtschaftlichen Familienbetriebe immer mehr unter Druck. Die bundesweiten Entlastungspakete gegen die Teuerungen sind eine wichtige Hilfe für die Landwirtschaft.“

Anpassung der Umsatzgrenze bei einer Vollpauschalierung

Für die Vollpauschalierung in der Landwirtschaft gilt eine Umsatzgrenze von 400.000 Euro Umsatz pro Jahr. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Inflation wird diese starre Grenze immer schneller erreicht. Die Folge ist, dass immer mehr Betriebe diese Grenze übertreten und folglich eine Einnahmen-Ausgabenrechnung oder eine doppelte Buchführung am Betrieb einführen müssen.
„2020 wurde die Pauschalierungsver­ordnung novelliert und Vorgaben wie die umsatzabhängige Buchführungsgrenze von 550.000 Euro auf 700.000 erhöht. Die Umsatzgrenze für die Voll­pau­schalierung wurde damals nicht mit­geändert. Hier braucht es dringend eine Wertanpassung“, so die beiden Stell­vertreter des JB-Landesobmanns.

- Bildquellen -

  • Im Gesrpäch: Foto: oö jungbauern
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AUTORred.AL
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