Bei niedrigen und hohen Temperaturen plant die Kommission verschärfte Transportauflagen.

Das geht aus dem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Transporten von Nutztieren zum Schlachter sollen hervor, der Agra -Europe vorliegt. Dessen erklärtes Ziel sei es, die gesetzlichen Vorgaben an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Auch Übergangszeiten von bis zu fünf Jahren sind darin vorgesehen.
Sollen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde zu anderen Zwecken als der Schlachtung per Straße transportiert werden, so will die Kommission die Dauer auf 21 Stunden begrenzen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Wird den Tieren danach eine eintägige Pause außerhalb des Fahrzeugs gewährt, kann ein erneuter Transport für höchstens 21 Stunden erfolgen. Ein Weitertransport per Schiff muss sich indes an die erste Etappe anschließen, und auch nach dem Seetransport dürften die Tiere maximal 21 Stunden auf der Straße verbracht werden.

Fütterung alle neun Stunden

Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt soll der Tiertransporter abgedeckt und die Luftzirkulation kontrolliert werden müssen, um die Tiere vor Verkühlung zu schützen. Sollten die Temperaturen auf – 5° Celsius oder tiefer fallen, so will die Kommission die Transportzeit zusätzlich auf neun Stunden begrenzen. Dasselbe Zeitlimit soll für Transporte an warmen Tagen zwischen 10 Uhr und 21 Uhr gelten, sobald die Temperaturen zwischen 25°Celsius und 30°Celsius liegen. Sollte es noch heißen werden, dürfen die Tiere nur noch zwischen 21 Uhr und 10 Uhr verbracht werden. Noch nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen sollen künftig höchstens acht Stunden transportiert werden dürfen. Futter müssen die Jungtiere dann spätestens alle neun Stunden erhalten. Ausnahmen für längere Wegstrecken sind möglich, sofern ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist.

Tierarzt entscheidet

Nicht länger als neuen Stunden dürften gemäß dem Vorschlag Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel transportiert werden, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt. Für noch keine fünf Wochen alte Kälber unter 50 Kilogramm sowie Ferkel, Lämmer und Zicklein jünger als drei Wochen soll die maximale Transportstrecke auf weniger als 50 Kilometer festgelegt werden.

Im Grundsatz sollen alle Tiere als nicht transportfähig gelten, sobald sie sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können. Auch Dehydration, offene Wunden und Organvorfälle, weit fortgeschrittene Trächtigkeit sowie noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren will die Kommission zu Ausschlusskriterien machen, wenn auch mit Ausnahmen wenn die Verletzung oder Erkrankung als minderschwer eingestuft wird. Im Zweifelsfall muss das ein Tierarzt entscheiden.

Höhere Anforderungen bei Legehennen

Bei Geflügel soll die Transportzeit für Transporte aller Zwecke inklusive der Be- und Entladevorgänge im Grundsatz maximal zwölf Stunden betragen dürfen. Für Küken ist eine doppelt solange Frist vorgesehenm, für Hennen am Ende der Legeperiode sind  höchstens zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

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  • Tiertransport: Richard Schramm - STOCK.ADOBE.COM
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AUTORRed. BW
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