Bernhuber konfrontiert Gewessler mit Rechtsgutachten

Bernhuber: "Ministerin Gewessler muss gegen die schädliche EU-Wiederherstellungsverordnung stimmen."

Umweltministerin Leonore Gewessler darf sich in Brüssel in Sachen Naturschutz nicht über die Interessen der Bundesländer hinwegsetzen, fordert der EU-Abgeordnete des Bauernbundes, Alexander Bernhuber. Und untermauert dies mit einem Rechtsgutachten.

Zur Erinnerung: In Österreich fällt der Naturschutz in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Im Rat der Umweltminister wird Österreich durch Ministerin Leonore Gewessler vertreten. Im Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Naturwiederherstellungsverordnung vorgelegt. Die Länder, regiert von unterschiedlichsten Koalitionen, haben daraufhin in einer Stellungnahme einstimmig ihre Bedenken gegenüber dem EU-Vorschlag geäußert und die Bundesregierung aufgefordert, diese Bedenken in Brüssel vehement zu vertreten.

„Gewessler muss gegen Verordnung stimmen“

Im Juni 2023 hat sich Gewessler im Umweltrat bei der Annahme einer „Allgemeinen Ausrichtung“ der Wiederherstellungsverordnung ihrer Stimme enthalten. Daraufhin hat Alexander Bernhuber, EU-Abgeordneter und Mitglied des Umweltausschusses im EU-Parlament, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses bestätigt laut Bernhuber nun zweifelsfrei: „Bei der finalen Abstimmung der Umweltminister muss sich Leonore Gewessler gegen die umstrittene Wiederherstellungsverordnung aussprechen, sollte die Position der Bundesländer nicht umfassend berücksichtigt werden.“

Der Bauernbund-Politiker nimmt die Ministerin damit in die Pflicht: „Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig. Gewessler muss gegen die schädliche EU-Wiederherstellungsverordnung stimmen. Als Ministerin kann sie sich nicht über die einheitliche Meinung aller Bundesländer, in deren Kompetenz der Naturschutz liegt, hinwegsetzen.“

Top-Jurist: „Konsequenzen bis zu einer Ministeranklage“

Das bestätigt auch Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz, in seinem Gutachten, der sagt: „Die einheitliche Länderstellungnahme zur Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vom Mai 2023 bindet die Bundesministerin grundsätzlich, ein ablehnendes Votum abzugeben. Ansonsten drohen Konsequenzen bis hin zu einer Ministeranklage.“

Wiederherstellungsverordnung: Viele Fragen offen

In den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur konnte bereits eine politische Einigung erzielt werden. Bernhuber: „Wir haben es geschafft, dem Vorschlag der Kommission die Giftzähne zu ziehen und größere Belastungen für unsere ohnehin nachhaltig arbeitenden Land- und Forstwirte abzuwenden.“ Trotzdem gebe es noch viele offene Fragen. Bernhuber: „Wir von der Europäischen Volkspartei bekennen uns zu einer nachhaltigen Transformation, allerdings mit Anreizen anstelle von Verboten. Zudem stellt sich die Frage: Wie können wir die Selbstversorgung mit Lebensmitteln, Energie und Rohstoffen ausbauen und umweltschädlichen Importen aus Drittstaaten einen Riegel vorschieben, wenn wir die eigene Produktion zurückfahren?“ Daher braucht es laut dem EU-Politiker des Bauernbundes „neue und innovative Ansätze, keine bloße Verbotspolitik von oben herab.“

 

 

- Bildquellen -

  • Bernhuber: Europäisches Parlament
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AUTORRed. BW
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