EU-Parlament: Reformen für nächste Periode stehen

Das Parlament will seine gesetzgeberischen Kompetenzen schärfen.

Nach den Europawahlen im Juni treten Änderungen an der Geschäftsordnung des Europaparlaments in Kraft. Unter anderem soll die EU-Kommission besser kontrolliert werden, berichtet Agra-Europe.

Am 10. April verabschiedete das Plenum des EU-Parlaments Änderungen der Geschäftsordnung, die auf Reformvorschlägen einer Arbeitsgruppe basieren und zum 16. Juli in Kraft treten werden. Das Parlament will seine gesetzgeberischen Kompetenzen schärfen, seine Rolle im Verhältnis zu den anderen EU-Institutionen stärken und seine demokratischen Kontrollfunktionen verbessern, speziell gegenüber der Kommission.

Eingeführt wird die Möglichkeit, nichtständige Legislativausschüsse einzusetzen. Diese sollen sich mit Gesetzesvorschlägen befassen, die zu weitgehend gleichen Teilen in die Zuständigkeit von mehr als drei ständigen Ausschüssen fallen. Dadurch soll das betreffende Gesetzgebungsverfahren reibungsloser ablaufen. Über die Zusammensetzung eines nichtständigen Ausschusses soll das Plenum auf Vorschlag der Konferenz der Präsidenten entscheiden. Die Mitglieder werden aus dem Kreis der beteiligten Ausschüsse ernannt. Das Mandat eines nichtständigen Ausschusses läuft mit dem Erlass des jeweiligen Rechtsaktes ab.

Für „Themen von großer politischer Bedeutung“ führt das Parlament besondere Kontrollanhörungen ein. Künftig können Mitglieder der EU-Kommission kurzfristig zu einer Anhörung einberufen werden. Zu den weiteren Neuerungen gehören kurzfristig anberaumte Plenarsitzungen sowie Fragestunden mit der EU-Kommission ohne vorher festgelegtes Thema.

Mehr Mitsprache will das Parlament auch bei Notfallverordnungen, die der Rat auf Vorschlag der EU-Kommission ohne Befassung des Plenums erlassen kann. Aus Sicht der Abgeordneten haben die Brüsseler Behörde und die Mitgliedstaaten offenbar zu oft von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Künftig soll unter anderem die Kommissionsspitze vorab die Gründe für die Wahl der entsprechenden Rechtsgrundlage erläutern.

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  • Europaparlament: Pixabay/Dusan_Cvetanovic
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QuelleRed. BW
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