Die SPÖ schickte vor drei Monaten einen Gesetzesentwurf an die EU-Kommission, der ein nationales Totalverbot des Wirkstoffes Glyphosat vorsieht. Die Brüsseler Behörde bestätigte nun die Rechtsmeinung des Landwirtschaftsministeriums, dass ein nationaler Alleingang beim Wirkstoff-Verbot gegen EU-Recht verstößt. Dies hat mehrere Gründe.
So werden Pflanzenschutzmittelzulassungen auf EU-Ebene erteilt. Diese erfolgen nach einem Prüf- und Risikobewertungsverfahren. Das Vorsorge-Prinzip werde also bereits bei der Wirkstoff-Zulassung von Glyphosat berücksichtigt, erklärt die Kommission. Zudem konnte die Behörde keine Österreich-spezifischen Probleme feststellen, die ein nationales Verbot des Wirkstoffes rechtfertigen würden. Zuletzt verwies die Generaldirektorin für Binnenmarkt in der Kommission, Kerstin Jorna, in ihrem Schreiben auf den laufenden Prozess der Erneuerung der Zulassung von Glyphosat. Die EU erteilte 2017 eine Wirkstoff-Zulassung, die bis Ende 2022 gilt. Pflanzenschutzmittelhersteller streben eine Verlängerung an. Seitens der Kommission verweist man darauf, dass die Bewertung der Verlängerung auf „fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen“ wird und die Behörde bei der “Entscheidung über eine Zulassungserneuerung oder Nichtverlängerung auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Bewertung das Vorsorgeprinzip berücksichtigen wird, falls wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen”.
Das Landwirtschafsministerium sieht sich durch die eindeutige Stellungnahme jedenfalls in seiner Rechtsmeinung bestätigt. Auch Bauernbund-Präsident Georg Strasser betont, “alles andere hätte zu einer Ungleichbehandlung der Nationalstaaten beigetragen”. Die Stellungnahme der Kommission hat nun aufschiebende Wirkung, die Frist für weitere Stellungnahmen zum Glyphosat-Verbot verlängert sich um drei Monate bis 19. November 2020. Die Kommission fordert Österreich auf, ihre Bemerkungen zu berücksichtigen. Der Ball liegt damit bei der SPÖ, die den Entwurf eingebracht hat. Diese will allerdings entgegen der Absage der EU-Kommission an einem nationalen Verbot festhalten.
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