EU-Mitgliedstaaten sollen Umweltstrategien rasch in die GAP einbauen

"Empfehlungen" sollen in nationale Strategiepläne einfließen.

Ambitionierte Ziele für das Klima und die Umwelt enthalten die “Farm to Fork”-Strategie und die Strategie für die Artenvielfalt der EU-Kommission. Mit einer Halbierung von risikoreichen Pflanzenschutzmitteln und einer Stilllegung von zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche bis 2030 prescht die EU-Kommission voran. Es steht noch nicht fest, wie die Strategien der EU-Kommission in konkrete politische Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgesetzt werden sollen. Normalerweise folgt auf eine Strategie ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Dieser Vorschlag wird dann von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament beraten. Doch diesmal hat es die EU-Kommission eilig. Teile der Strategien sollen als “Empfehlungen” schon am Jahresende in die nationalen Strategiepläne der reformierten GAP eingehen. Das heißt, die EU-Mitgliedstaaten sollen den Landwirten Anreize bieten, für den Verzicht auf risikoreiche Pflanzenschutzmittel oder für die Förderung von Vögeln und Insekten. Für die EU-Kommission sollen die Klima- und Umweltstrategien “wie ein Tandem” mit der Agrarpolitik zusammenspielen. Im Einzelfall will sie eng mit den EU-Mitgliedstaaten kooperieren und in Konfliktfällen großzügig handeln, beteuert die Europäische Kommission.Doch bei einigen EU-Mitgliedstaaten stößt das Vorgehen der Kommission auf Misstrauen. Schließlich wird in den “Empfehlungen” für die nationalen Strategiepläne das normale gesetzgeberische Verfahren teilweise umgangen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft wird aller Voraussicht nach die “Farm to Fork”-Strategie und die Strategie für die Artenvielfalt im EU-Umweltrat und im EU-Agrarrat debattieren und Schlussfolgerungen beschließen. Sollten diese Schlussfolgerungen der EU-Mitgliedstaaten erheblich von den Strategien der EU-Kommission abweichen, werden in der GAP-Reform auch die Ziele für die nationalen Strategiepläne anders formuliert.

Landwirte werden also erst mal nicht durch Vorschriften im Fachrecht zu einer Halbierung von risikoreichen Pflanzenschutzmitteln und zu einer Stilllegung von 10% der landwirtschaftlichen Nutzfläche bis 2030 gezwungen. Stattdessen sollen die Zahlungen in der 1. und in der 2. Säule der GAP mit den Ambitionen aus den beiden Strategien verknüpft werden. Die EU-Kommission stellt klar, dass für eine Basisprämie die Anforderungen der Konditionalität erfüllt werden müssen. Dazu gehört der Erhalt von Dauergrünland, von Feuchtgebieten und Landschaftselementen. Für weitere Klima- und Umweltmaßnahmen soll es eine Förderung geben. Die EU-Kommission setzt jetzt verstärkte auf Ökoregeln (Eco-Schemes). Für die einjährigen Zahlungen aus der 1. Säule der GAP fordert die EU-Kommission erstmals eine ausreichende finanzielle Ausstattung und will den EU-Mitgliedstaaten einen Mindestanteil an Eco-Schemes in ihren nationalen Strategieplänen vorschreiben. Die EU-Agrarminister hatten dies selbst in den Verhandlungen über die GAP-Reform angeregt. Die EU-Kommission schlägt nun vor, mit den Ökoregeln Anreize für den Bio-Landbau, für die Präzisionslandwirtschaft oder Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt zu gewähren. AIZ

- Bildquellen -

  • EU Gesetzsymbol ID64631 Size650px: Agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelKuh-Unfall: „Weiden sind keine Streichelzoos“
Nächster ArtikelLanger-Weninger zu Green Deal: „Korrekturen sind erforderlich“