EU-Kommission schlägt konkrete Klimaziele vor

Das Pariser Weltklimaschutzabkommen sieht vor, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu halten. Die EU-Kommission hat nun Ziele definiert, wie die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten zu diesem Ziel beitragen sollen.

Um bestmöglich zum Klimaschutz beizutragen, soll die Balance zwischen Aufforstung und Energieholz-Gewinnung gehalten werden. ©agrarfoto.com
Um bestmöglich zum Klimaschutz beizutragen, soll die Balance zwischen Aufforstung und Energieholz-Gewinnung gehalten werden. ©agrarfoto.com
Ein notwendiger Wandel, zu dem alle Wirtschaftszweige beitragen müssen.” So bezeichnete die EU-Kommission ihre vergangene Woche vorgelegten Vorschläge zum Klimaschutz. Ein erfolgreicher Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft sei von zentraler Bedeutung. Neben der Industrie, dem Verkehr und der Energiewirtschaft werde auch die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag leisten, hieß es seitens der Kommission.
Konkret geht es in den Kommissionsvorschlägen zum Klimaschutz darum, das in Paris vereinbarte “Zwei-Grad-Ziel” einzuhalten. Ende 2015 einigten sich die Vereinten Nationen bekanntlich auf das Weltklimaabkommen. Darin übernehmen erstmals alle Staaten, nicht nur Industrieländer, ihre Verantwortung gegenüber dem Klimaschutz und bekennen sich dazu, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen, bestenfalls auf 1,5 Grad.

Klimaziele je nach Wirtschaftsleistung

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die CO2-Emissionen reduziert werden. Bis 2030 will die EU ihre Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken. In den Kommissionsvorschlägen geht es konkret um die Sektoren außerhalb des Emissionshandels und wie die Verringerung der Emissionen auf die 28 EU-Mitgliedsstaaten aufgeteilt werden soll. Der Verteilschlüssel orientiert sich dabei an der Wirtschaftsleistung des einzelnen Staates. Die Ziele liegen dabei im Bereich zwischen null Prozent für Bulgarien und 40 Prozent für Luxemburg. Der Prozentwert gibt das Reduktionsziel bis 2030 gegenüber 2005 an. Für Österreich wurde nach dieser Formel ein Einsparungsziel von 36 Prozent errechnet. Als Zwischenziel gilt 2020. Bis zu diesem Jahr soll Österreich seine Emissionen um 16 Prozent reduzieren. Auch ärmere Länder wie Bulgarien oder Rumänien müssen dann Treibhausgase einsparen. Bislang durften diese Länder ihre Emissionen sogar erhöhen. Von den Vorschlägen betroffen ist auch die Forstwirtschaft. Hier gilt es zum einen, die Aufforstung voranzutreiben. Allerdings zählt eine Erhöhung der Biomasse-Hölzer als erneuerbare Energiequelle ebenso als wünschenswertes Ziel. Forstwirte müssen also überlegen, welche Teile ihrer Wälder sie aufforsten wollen und welche Teile sie für das Energieholz nutzen. Hier gelte es, eine Balance zu finden, erklärte ein Klimaexperte der EU-Kommission. Für die Landwirtschaft ist besseres Management beim Düngereinsatz sowie beim Umgang mit Ackerböden vorgesehen. Nähere Beispiele wurden von der Kommission bislang noch nicht genannt. Anreize für Forst- und Bodenmanagement sollen jedenfalls im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geschaffen werden.
Über die Vorschläge der Kommission wird nun im Rat und im EU-Parlament diskutiert. Eine Beschlussfassung könnte 2017 möglich sein. Mit diesem Paket seien die EU-internen Umsetzungsvorschläge für das 2030-Ziel vollständig, betonte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter. Dies sei auch ein wichtiges Signal für die kommende Weltklimakonferenz im November 2016 in Marrakesch (Marokko).

Eva Zitz

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