Ziel des Abkommens ist es, die Ausfuhr anzukurbeln und zugleich traditionelle Produkte zu schützen. Die Veröffentlichung der Details und die Ratifizierung durch beide Handelspartner stehen noch aus.
Die Europäische Union (EU) und Neuseeland haben ihre Gespräche über ein Freihandelsabkommen mit einer Einigung beendet, wie AgraEurope berichtete. Beim Besuch des neuseeländischen Handelsministers Damien O‘Connor bei EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis in Brüssel ist von „zwei gleichgesinnten Partnern“ die Rede. Man habe sich auf ein Abkommen mit vielen Nachhaltigkeitszielen verständigt, dass die hohen Lebensmittelstandards bewahre. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach gar von „beispiellosen, sozialen und klimapolitischen Verpflichtungen“.
Für EU-Ausfuhren nach Neuseeland ist die Abschaffung sämtlicher Zollschranken vorgesehen. Die angesprochenen Nachhaltigkeitsstandards umfassen neben der Einhaltung des Pariser Übereinkommens auch grundlegende Arbeitnehmerrechte. Bei Nichteinhaltung können Handelssanktionen verhängt werden. Die EU-Kommission erwartet ein Wachstum des bilateralen Handels um bis zu 30 Prozent, allein die jährlichen EU-Ausfuhren könnten sich dabei um 4,5 Mrd. Euro erhöhen.
Für den europäischen Agrarsektor prognostiziert die EU-Kommission „wesentlich bessere Möglichkeiten“ ihre Erzeugnisse in Neuseeland abzusetzen. Zölle auf Schweinefleisch, Wein, Sekt, Schokolade und Zuckerwaren werden aufgehoben.
Schrittweise Öffnung für Neuseeland
Für Agrargüter von der „grünen Insel“ bleiben auch mit dem Abkommen Handelsschranken aufrecht. Künftig sollen aber bis zu 25.000 Tonnen Käse zollfrei in die EU vermarktet werden dürfen – statt bisher 11.000 Tonnen. Dabei kam Brüssel dem Verhandlungspartner offenbar in letzter Minute noch entgegen. Insider sprachen zunächst von einem Kontingent von 20.000 Tonnen. Auch andere Milchprodukte wie Voll- und Magermilchpulver sowie Butter (je 15.000 Tonnen) sind von den Handelsliberalisierungen betroffen. Über eine siebenjährige Übergangsfrist werden dabei ermäßigte Zollsätze umgesetzt und die Kontingente für Exporte erhöht.
Ähnliches gilt auch bei neuseeländischem Fleisch. Die zollfreie Importmenge für Schaffleisch wird um 38.000 Tonnen erhöht. Hier betonte die Kommission, dass die bestehende Importquote von 126.000 Tonnen aktuell nicht ausgeschöpft werde. Für Rindfleisch habe man sich in den Verhandlungen auf einen Zollsatz von 7,5 Prozent bei einer Quote von 10.000 Tonnen geeinigt. Unterstreichen wollte man dabei allerdings, so hieß es aus Verhandlungskreisen, dass Fleisch aus sogenannten Feed-Lots nicht in die EU eingeführt werden dürfe. Weitere Einfuhrkontingente wurden für Ethanol und Zuckermais fixiert.
Geografische Angaben und Bezeichnungen
Ebenso wird im Handelsabkommen die gesamte Liste an geografischen Bezeichnungen für EU-Weine und Spirituosen im Zuge eigener Übergangsfristen geschützt. Zusätzlich zu diesen fast 2.000 Bezeichnungen wäre Neuseeland auch gewillt 163 der bekanntesten geografischen Angaben (g.g.A.) anzuerkennen.
Im offiziellen Statement will die Kommission sämtliche Annäherungen nicht als Untergrabung der EU-Rechtsvorschriften hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit verstanden wissen. Sowohl die Regeln für genetisch veränderte Organismen (GVO), als auch die Rückstandshöchstwerte für Pflanzenschutzmittel und Tierarzneien werden nach geltendem EU-Recht umgesetzt. Das Brüsseler „Vorsorgeprinzip“ in Sachen Verbraucherschutz werde dadurch bekräftigt.
Kritik von der Insel
Wenig erfreut zeigte man sich über das Abkommen in Neuseelands Landwirtschaft und Industrie, wie die APA berichtete. Die Milch-, Schaf- und Fleischindustrie bezeichnete die Einigung als Enttäuschung. Es gäbe für Neuseelands exportorientierte Landwirtschaft nur einen sehr beschränkten Zugang zum potentiell großen europäischen Markt. Die neuseeländische Regierung verteidigte indes die Einigung mit der EU. Sie sprach von handfesten Zuwächsen in einem zunehmend restriktiven Markt.
Nächste Schritte
Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen nun zeitnah veröffentlicht werden. Nach Abschluss der Rechtsförmlichkeitsprüfung wird der Entwurf dann dem Rat zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend dem EU-Parlament zur Abstimmung übermittelt. Erst nach erfolgter Ratifizierung Neuseelands tritt das Freihandelsabkommen in Kraft.
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- Kuehe: BauernZeitung