Eine Weizen-Weizen Fruchtfolge könnte bei der Herbstaussaat möglich bleiben. Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten wollen eine Ausnahme einer bisher angestrebten Auflage prüfen, erklärte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nach dem Agrarministertreffen in Brüssel. Die EU-Kommission werde für 2023 sowohl Ausnahmen bei der Fruchtfolge als auch bei der Brache in Betracht ziehen. Weizen werde dringend gebraucht. Auch wenn intensive Fruchtfolgen nicht wünschenswert seien, werde man wegen der außergewöhnlichen Lage Ausnahmen von den Umweltauflagen aus der GAP-Reform prüfen.
Brüssel hat ab 2023 neue Standards für einen „Guten Ökologischen und Landwirtschaftlichen Zustand der Flächen“ (GLÖZ) festgelegt. In Punkt 7 wird eine Wiederholung der gleichen Getreideart ausgeschlossen, daher GLÖZ 7. Zudem müssen die Landwirte nach dem bisherigen Forderungskatalog künftig mindestens 4 Prozent ihrer Ackerfläche stilllegen (GLÖZ 8).
Die Entscheidungen sollten in den kommenden Wochen fallen, sagte der neue französische EU-Agrarratspräsident Marc Fesneau. In der neuen französischen Regierung ist er der neue Agrarminister, nachdem sein Vorgänger Julien Denormandie ausgewechselt wurde.
Im Agrarrat sprach sich eine Mehrheit der Minister für Ausnahmen bei der Fruchtfolge und bei der Brache im Jahr 2023 aus. Fesneau forderte allerdings zunächst eine Folgenabschätzung für die wirtschaftliche Notwendigkeit und auch die „ökologischen Schäden“ durch eine solche Ausnahmeregelung.

Axel Mönch

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AUTORRed. SN
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