Der Irrtum, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum zugleich auch das Wegwerfdatum ist, hält sich leider beharrlich. Dabei könnte besseres Wissen, was diese Datumsangabe tatsächlich bedeutet, dazu beitragen, die unnötige Verschwendung von Lebensmitteln zu verringern.
„Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist EU-weit geregelt. Es gibt an, bis wann ein ungeöffnetes Lebensmittel bei geeigneter Lagerung sämtliche seiner charakteristischen Eigenschaften mindestens behält. Dazu zählt die Genusstauglichkeit ebenso wie die Frische, der Geschmack, das Aussehen, die Farbe, der Geruch oder der Nährwert“, erläutert Katharina Koßdorff vom Fachverband der Lebensmittelindustrie.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum umfasst alle wesentlichen Produkteigenschaften und nicht nur die bloße hygienische Genussfähigkeit eines Lebensmittels. Allein die Formulierung „mindestens haltbar bis“ verdeutliche, dass das Produkt im geschlossenen Zustand jedenfalls bis zu dem deklarierten Datum einwandfrei ist und auch noch danach genussfähig sein kann. Koßdorff: „Andernfalls müsste es ja ‚höchstens haltbar bis‘ heißen.“ Abgelaufen ist damit die „Garantie“ des Herstellers für alle Eigenschaften des Lebensmittels. Konsumenten können die Produkte jedoch selbst sorgfältig testen, ob sie noch genießbar sind. Also einfach „schauen, riechen, schmecken“. Bei sehr leicht verderblichen Waren, wie Fleisch, Faschiertem, Fisch oder Rohmilch, wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben: „zu verbrauchen bis …“. Diese Formulierung gibt eine eindeutige Handlungsanleitung, das Lebensmittel auch tatsächlich bis zu dem angegebenen Datum zu verzehren.
Mehr Infos dazu: oesterreich-isst-informiert.at 

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  • Mindesthaltbarkeitsdatum 2023: Foto: mekcar - stock.adobe.com
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AUTORRed. SN
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