Einen erneuten Vorstoß zur Herkunftskennzeichnung von Molkereiprodukten und Fleisch in Verarbeitungserzeugnissen unternahm kürzlich das EU-Parlament. Die Ab- geordneten stimmten mit 422 von 649 Stimmen für eine Erklärung. 80 bis 90 % der Konsumenten wünschten sich Angaben über die Herkunft der Lebensmittel, argumentierten die Abgeordneten und beriefen sich dabei auf Meinungsumfragen. Das Vertrauen der Verbraucher werde folglich gestärkt, wenn auf dem Käse vermerkt ist, aus welchem EU-Mitgliedsstaat die Milch kommt. Damit könnten verpflichtende Herkunftsangaben zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der krisengeschüttelten Milchbranche beitragen. Die Gegner der Kennzeichnungspflicht betonten die zusätzlichen Kosten. Diese würden auf den Landwirt abgewälzt. Die EU-Kommission will an einer freiwilligen Lösung festhalten. Die Kennzeichnungspflicht auf lediglich “gering” verarbeitete Produkte zu beschränken, lehnte EU-Verbraucherkommissar Vasilis Andriukaitis ebenfalls ab. Eine sinnvolle Grenze zwischen leicht und weitergehend verarbeiteten Produkten lasse sich kaum ziehen, warf Andriukaitis ein. Das EU-Parlament schlug vor, zunächst nur für Käse, Schlagobers, Schinken und Wurst sowie andere “gering” verarbeitete Erzeugnisse die Kennzeichnungsvorschrift einzuführen. Für diese Produkte seien die Kosten der Ausweisung nicht so hoch wie für Milchschokolade oder Pizza mit Salami, hoben die Parlamentarier hervor. Die ÖVP-Lebensmittelsprecherin im EU-Parlament, Elisabeth Köstinger, forderte hingegen: “Es muss Schluss sein mit Vertuschungsetiketten. Nur mit einer EU-weiten Herkunftskennzeichnung von Milch, Eiern und Fleisch können wir Produktsicherheit und Tierschutz garantieren.”
AIZ