Nicht nur aus Schweizer Milch beliebt, Emmentaler Käse.

Bereits im Jahr 2017 hatte das Konsortium „Emmentaler Switzerland“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Schutz der Marke Emmental/Emmentaler beantragt. Nun ist man letztlich mit einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) abgeblitzt. Die Branchenorganisation, die die Interessen der Schweizer Milcherzeuger, Käsereien und Handelsfirmen unter einem Dach vereint, hatte zuvor bereits von der EUIPO eine Abfuhr für ihre Anmeldung erhalten, legte dagegen jedoch Beschwerde ein. Auch diese wurde von der zweiten Beschwerdekammer der EU-Behörde zurückgewiesen. Begründung: Die angemeldete Marke habe nur beschreibenden Charakter. Kurzerhand reichten die Schweizer Klage gegen die Entscheidung ein.

Jahrelanger Rechtsstreit

Nun hat das EuG – als für Klagen die geistiges Eigentum betreffen zuständige Instanz – eine Entscheidung getroffen. Nach Auffassung der verantwortlichen Richter beschreibt die angemeldete Marke für die bedeutenden, deutschsprachigen Verkehrskreise lediglich eine Käsesorte und wird nicht als geografische Herkunftsangabe für den betreffenden Käse wahrgenommen. Daher kam man zu dem Schluss, dass der „Emmentaler“ eine Kollektivmarke ist und keinen Schutzstatus genießt.

12.000 Tonnen “made in Austria”

Die Entscheidung wird von der Vereinigung österreichischer Milchverarbeiter (VÖM) wohlwollend zur Kenntnis genommen. „Wir freuen uns, wenn damit diese für Österreich wichtige Käsesorte weiterhin produziert werden darf“, erklärt VÖM-Präsident Helmut Petschar. Mit rund 12.000 Tonnen jährlicher Erzeugung und hohem Bekanntheitsgrad bei den Kunden zählt der Emmentaler schließlich zu den Bestsellern bei heimischen Molkereien und Käsereien.

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  • Emmentaler: barmalini - stock.adobe.com
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AUTORClemens Wieltsch
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