Corona-Hilfsfonds unterstützt betroffene land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

Anträge für Haftungsgarantien können ab sofort gestellt werden

Corona-Hilfsfonds unterstützt betroffene land- und forstwirtschaftliche Unternehmen. FOTO: bluedesign–adobe.stock.com

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Corona-Hilfspaket in der Höhe von 38 Mrd. Euro auf den Weg gebracht, um die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft so gut wie möglich durch die Krise zu führen. Neben dem Härtefallfonds, aus dem bereits Mittel zur Verfügung gestellt werden, bietet auch der Corona-Hilfsfonds eine wichtige Unterstützung. Er ist mit 15 Mrd. Euro dotiert und hilft unter anderem auch jenen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und Betrieben, die infolge der Corona-Krise durch Fixkosten und Wertverlust ihrer Waren betroffen oder die mit großen Umsatzeinbußen und Einkommensrückgängen konfrontiert sind. Ziel ist es, die Liquidität der Betriebe sicherzustellen. Anträge für Haftungsgarantien können ab sofort gestellt werden.

“Der Corona-Hilfsfonds steht – ebenso wie der Härtefallfonds – den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung. Diese beiden Fonds bieten unseren Familienbetrieben wichtige Möglichkeiten, um Umsatzeinbußen oder auch Einkommensrückgänge abzufedern und sind somit ein wichtiges Sicherheitsnetz”, erklärt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Moosbrugger: Liquidität der Betriebe sicherstellen

“Für Betriebe in besonders betroffenen Sektoren der Land- und Forstwirtschaft, die krisenbedingt mit starken Umsatzrückgängen und Einkommensverlusten konfrontiert sind, gibt es nun die Möglichkeit, Hilfe aus dem mit 15 Mrd. Euro dotierten Hilfsfonds zu erhalten. Als Instrumente stehen den betroffenen bäuerlichen Unternehmen Haftungsgarantien und direkte Zuschüsse zur Verfügung. Somit können Betriebsmittelkredite aufgenommen werden, um die Liquidität sicherzustellen. Damit soll die Existenz von jenen Höfen in spezifischen Bereichen abgesichert werden, die durch die Corona-Krise besonders stark beeinträchtigt worden sind”, dankt Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger der Bundesregierung für diese wichtige Unterstützung.

Zwei Instrumente: Haftungsgarantien und Zuschüsse

Der Corona-Hilfsfonds beinhaltet zwei Instrumente: Haftungsgarantien der Republik zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten und Zuschüsse für Betriebe mit starken Umsatzeinbrüchen. Die Haftungsgarantie dient zur Sicherstellung der Liquidität des Betriebes und sieht drei Varianten vor, wobei je nach Kreditrahmen 80 bis 100% der Kredithaftung vom Bund übernommen werden. Die Laufzeit beträgt für alle drei Garantievarianten fünf Jahre.

Eine 100%ige Garantiequote gilt zum Beispiel für die landwirtschaftliche Urproduktion bei einem maximalen Kreditrahmen von 100.000 Euro, für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors bei einem Kreditrahmen bis 120.000 Euro sowie für andere KMU bei einem Kreditrahmen von maximal 500.000 Euro.

Eine 80%ige Garantie gibt es für einen maximalen Kreditrahmen von 1,5 Mio. Euro, was eventuell für Lebensmittel verarbeitende Unternehmen infrage kommt. Eine Garantiequote von 90% besteht bei einem Kreditrahmen von 27,7 Mio. Euro.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Haftungsgarantie ist, dass sich der Standort des Betriebes und die Geschäftstätigkeit in Österreich befinden und der Liquiditätsbedarf für den heimischen Standort besteht. Anträge können für alle drei Varianten ab sofort – bis spätestens 15. Dezember 2020 – gestellt werden. Die Einreichung ist ausschließlich über die jeweilige Hausbank möglich, diese setzt dann die weiteren Schritte. Die Garantien werden von der neu gegründeten COVID-19-Finanzierungsagentur GmbH (COFAG) geleistet, die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS).

Zuschüsse für Umsatzeinbrüche

Das zweite Instrument des Corona-Hilfsfonds sind Zuschüsse für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 40% verzeichnen. Diese Zuschüsse sind gestaffelt und liegen je nach Umsatzminus zwischen 25 und 75%. Zur Antragstellung für dieses Instrument wird noch gesondert informiert, sobald die entsprechende Förderrichtlinie, die derzeit finalisiert wird, vorliegt.

AIZ

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