Camper am Hof: Das gilt es zu beachten

Bauernhöfe zählen für Campingurlauber mit zu den attraktivsten Reisedomizilen. Mittlerweile vermitteln zahlreiche Plattformen Stellplätze. Interessierte Landwirte sollten jedoch einiges beachten.

Für die Einhaltung der Auflagen ist nicht der Plattform-Betreiber, sondern der Landwirt verantwortlich.

Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie scheint der Trend zum Campingurlaub schier unaufhaltsam. Insbesondere der Urlaub im Wohnmobil hat es vielen in Zeiten von Lockdown und Co. angetan. Allein im Herbst 2020 notierte die Statistik Austria das Siebenfache an Wohnmobilzulassungen. Ebenso rasch wie die Zulassungszahlen schossen auch die Vermittlungsplattformen für Wohnmobilisten aus dem Boden. Denn Campieren ist in Österreich – selbst im eigenen Wohnmobil – nicht überall erlaubt. Derzeit befassen sich hierzulande drei Plattformen mit der Vermittlung von Stellplätzen, auch auf Bauernhöfen. Allesamt verfolgen mehr oder weniger unterschiedliche Konzepte.

Platz gegen Einkauf

Ähnliche Systeme betreiben das Grazer Unternehmen „Schau aufs Land“ sowie die niederösterreichische Plattform „Bauernleben“. Beide bieten interessierten Urlaubern gegen Zahlung einer Gebühr eine Mitgliedschaft samt Zugang zu einer App an, welche zahlreiche kostenlose Stellplätze vermittelt. Nächtigungsgäste sind dann zum Dank für die kostenlose Übernachtungsmöglichkeit dazu angehalten, beim bäuerlichen Herbergsgeber einzukaufen, Aktivitäten zu buchen oder Hofprojekte zu unterstützen. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.

“Wir wollen Camping-Reisende und nachhaltige Betriebe zusammenbringen und damit Mehrwert für alle schaffen” – Leonard Rösner

Die Anforderungen an den Stellplatz sind dabei denkbar einfach. „Schau aufs Land“-Gründer Leonard Rösner klärt auf: „Gut zugänglich und halbwegs eben“, das sei alles, was notwendig sei. Ähnlicher Meinung ist „Bauernleben“-Geschäftsführer Franz Roitner und ergänzt: „Der Stellplatz sollte zudem nicht unmittelbar neben einer stark befahrenen Straße liegen.“ Wer Gästen Strom, Wasser, WC oder Dusche zur Verfügung stellt, erhöht jedoch die Attraktivität seines Platzes enorm, weiß Rösner und darf dafür „natürlich auch einen Unkostenbeitrag verrechnen“. Kernelement des Geschäfts bleibt für den Bauern jedoch der freiwillige Einkauf des Gastes und die mögliche Erweiterung des Kundenkreises.

„Wir wollen Camping-Reisende und nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe zusammenbringen und damit einen Mehrwert für alle schaffen“, nennt „Schau aufs Land“-Mastermind Rösner die Intention hinter dem Projekt. Und beide Plattformen scheinen zu funktionieren. Franz Roitner: „Aktuell bieten 520 Bauern und Winzer in Österreich Stellplätze auf ihren Höfen an.“ Bei „Schau aufs Land“ seien aus den anfänglichen 100 Betrieben mittlerweile 450 geworden, so Leonard Rösner, welche allesamt maximal drei Plätze anbieten. „Macht 1.200 Stellplätze, die wir unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen.“ Die Rückmeldungen aller Beteiligten sind laut Angaben beider Firmenchefs dabei durchwegs gut, wobei natürlich auch unter den Campern „schwarze Schafe“ zu finden seien. „Die Bauern profitieren sicher auch wirtschaftlich“, heißt es von „Schau aufs Land“. Beide Plattformen können sich jedenfalls seit ihrer Gründung 2020 aus den Beiträgen der Camper finanzieren, teilen Roitner und Rösner unisono mit.

Stellplatz gegen Gebühr

Ein gänzlich anderes Konzept verfolgt die Tiroler Firma Camppa. Sie stellt österreichweit und darüber hinaus auf Stellplätzen sogenannte Parksäulen auf, welche Wohnmobilfahrer per App reservieren und entsperren können. Für das Abstellen bezahlen die Urlaubsgäste einen fixen Stundensatz je belegtem Quadratmeter, welcher vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht wird. Camppa will mit ihrem Konzept Landwirte und Grundstückseigentümer ansprechen, welche mit „bisher unproduktiven Flächen“ einen Euro je Quadratmeter und Tag verdienen können. Der erzielte Monatsumsatz werde den Anbietern dabei automatisiert jeweils am Monatsende überwiesen, heißt es auf der Camppa-Website. Für das Zurverfügungstellen der Parksäule durch die Firma ist in regelmäßigen Abständen eine Zahlung zu entrichten, deren Höhe es mit dem Betreiber abzuklären gilt. Für Landwirte bedeutet dieses Vermietungskonzept keinen großen Aufwand. Da die Besucher die Säulen auch selbstständig wieder verriegeln, ist keinerlei Betreuung notwendig.

Komplexe Rechtslage

So einfach das Anbieten von Wohnmobil- Stellplätzen am Bauernhof aus organisatorischer Sicht anmutet, so komplex sind die juristischen Fragen, die es zuvor abzuklären gilt. Denn das Campieren (wozu auch Nächtigen im Wohnmobil zählt) ist in Österreich lediglich im Wald bundesweit verboten, in allen weiteren Fragen sind die Länder – teilweise auch die Gemeinden – verantwortlich für die Judikatur. So ist etwa in Niederösterreich verboten, im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen Wohnwagen, Wohnmobile oder mobile Heime auf- und abzustellen. In Tirol ist es grundsätzlich verboten, außerhalb von Campingplätzen zu campieren, und in Oberösterreich besteht die Möglichkeit, Stellplätze in Form von anzeigepflichtigen Kleinstcampingplätzen im Ausmaß von höchstens 300 Quadratmeter zu betreiben.

Für Interessenten ist jedenfalls die Behörde sowohl aus naturschutzrechtlicher als auch aus tourismusgesetzlicher Sicht erster Ansprechpartner. „Bauernleben“ und „Schau aufs Land“ begegnen dem juristischen Dschungel für Neueinsteiger mit umfangreichen Erstinformationen, die Bauern nach ihrer Anmeldung bundesländerspezifisch erhalten. Aus rechtlicher Sicht ist jedenfalls Vorsicht geboten. Denn insbesondere die kostenpflichtige Vermietung eines Stellplatzes ist an rechtliche Bestimmungen geknüpft, für welche der Anbieter (also der Landwirt) allein haftbar zu machen ist.

www.oesterreich.gv.at

- Bildquellen -

  • Wohnmobil am Hof: Christian Gruber-Steffner
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AUTORClemens Wieltsch
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