In den letzten Wochen hat das erstinstanzliche Urteil gegen einen Tiroler Landwirt für Aufsehen gesorgt. Heute (11. März) präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, Bundesministerin Beate Hartinger-Klein und der Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer Josef Moosbrugger einen „Aktionsplan für sichere Almen“. „Das Problem ist größer als der Fall, der vor einigen Wochen bekannt wurde“, betonte Bundeskanzler Kurz. „Es geht um das gute Miteinander von Landwirtschaft und Tourismus auf Österreichs Almen. Dieses Miteinander wollen wir mit dem vorgelegten Aktionsplan ebenso stärken, wie die Eigenverantwortung, die alle Besucher unserer Naturlandschaften tragen. Landwirtschaft und Tourismus brauchen einander. Die einen bewirtschaften unsere Naturlandschaften, die Anderen bringen Wertschöpfung in die Regionen, für die der Tourismus lebensnotwendig ist“, so Kurz bei der Pressekonferenz.
Aktionsplan für sichere Almen soll miteinander sichern
8000 bewirtschaftete Almen gibt es in Österreich. Sie sind unverzichtbar für die Landwirtschaft, aber auch für den Tourismus – denn ohne Almwirtschaft wären Almen für den Tourismus nicht nutzbar. „Für uns ist klar: Wir brauchen Lösungen, die für die Landwirtschaft umsetzbar sind und zugleich die Eigenverantwortung unserer Gäste stärken. Neben einem Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen und einem Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft werden wir das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ändern. Damit haben wir einen einheitlichen Rahmen für das Verhalten auf Almen und Weiden, auf den sich Personen, Behörden und Gerichte direkt beziehen können. Das stärkt die Eigenverantwortung der Besucherinnen und Besucher auf den Almen und bringt mehr Rechtssicherheit für alle“, so Köstinger.
Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen wird entwickelt
Das Landwirtschaftsministerium wird mit den betroffenen Interessensvertretungen einen Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen entwickeln. In diesem Kodex wird das richtige Verhalten auf Almen und Weiden übersichtlich und leicht verständlich erklärt. Es sollen Fragen, wie etwa „wie verhält man sich in der Nähe von Weidevieh“, „wie viel Meter Abstand sollte man halten“ und „wie werden Hunde auf Almen und Weiden richtig mitgeführt“, erläutert werden. Einen ähnlichen Kodex gibt es mit den „10 FIS Regeln“ für das Verhalten im alpinen Gelände. „Mit dem Verhaltenskodex schaffen wir zum ersten Mal klare und einheitliche Regeln für den Besuch von Almen und Weiden“, so Köstinger. „Der freie Zugang zu Almen, der Durchgang durch Weiden und die Querung bewirtschafteter Almflächen auf den entsprechenden Wegen ist ein wichtiger Punkt. Wir wollen nicht, dass Almen oder Weideflächen vollständig eingezäunt werden oder gesperrt werden müssen. Dazu wollen wir die Menschen über das Verhalten von Wild- und Nutzieren besser aufklären“, ergänzte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein.
Ratgeber für die Alm- und Weidewirtschaft und einheitliche Versicherungslösungen
Bisher hat das ABGB praktisch die gesamte Verantwortung dem Tierhalter übertragen und damit auch die Haftungsfragen. Für die Alm- und Weidebauern ist ein klarer Ratgeber von großer Bedeutung. Sie müssen wissen, wo ihre Verantwortung liegt, welche Maßnahmen sie setzen müssen und wo die Verantwortung der Gäste beginnt. „Die Verunsicherung bei den Bäuerinnen und Bauern war in den letzten Wochen sehr groß. Der Aktionsplan wird endlich Klarheit und vor allem Sicherheit geben. Eine einheitliche Lösung in Form des Ratgebers für die Alm- und Weidewirtschaft, die Verhaltensregeln für Besucher und eine einheitliche Versicherungslösung werden für die Zukunft von großer Bedeutung sein. Als Landwirtschaftskammer werden wir uns aktiv in den Prozess einbringen, damit ein nebeneinander von Landwirtschaft und Tourismus möglich ist“, begrüßt Josef Moosbrugger, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, die Initiative der Bundesregierung. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen soll der Aktionsplan für sichere Almen auch die Vereinheitlichung von Versicherungslösungen als Ziel haben. Derzeit gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Gemeinsam mit den Bundesländern wird die Landwirtschaftskammer eine Evaluierung der Modelle und eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten, damit der beste Versicherungsschutz für die Landwirtschaft gewährleistet ist.