Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden: Der zweite Wahlgang der Bundespräsidentenwahl 2016 muss wiederholt werden. Der VfGH gibt damit der Wahlanfechtung durch die FPÖ statt. Zwar gab es keine nachgewiesenen Wahlmanipulationen, in einigen Bezirken kam es aber zu fehlerhaftem Umgang mit den Rechtsvorschriften. So wurden Wahlkarten außerhalb der Sitzungen der Wahlbehörden geöffnet. Rund 78.000 Stimmen seien von Rechtswidrigkeiten betroffen, erklärte heute, Freitag, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger in der Urteilsbegründung.
Den Termin für die Wahlwiederholung müssen die Bundesregierung und der Hauptausschuss des Nationalrats festlegen. Dieser wird voraussichtlich zwischen Mitte September und Ende Oktober stattfinden. Österreich wählt an diesem Termin erneut zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, der die Stichwahl am 22. Mai mit knapp 31.000 Stimmen Vorsprung für sich entschieden hatte.
Die Amtszeit des aktuellen Bundespräsidenten Heinz Fischer endet am 8. Juli. Van der Bellen kann durch die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nicht wie geplant nächste Woche als Fischers Nachfolger angelobt werden. In der Zeit bis zur Angelobung eines neuen Bundespräsidenten werden interimistisch die Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ), sowie der zweite und dritte Nationalratspräsident Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ), die rechtlichen Aufgaben des Bundespräsidenten übernehmen.