Am 31. Mai findet der letzte Trilog zur Revision der EU-Bioverordnung unter der maltesischen Ratspräsidentschaft statt. Dass bei dieser Gelegenheit ein Abschluss der Verhandlungen gelingen wird, sei höchst unwahrscheinlich, zeigte sich Bio Austria überzeugt. Im Gegenteil: Der im Vorfeld übermittelte neue Vorschlag der EU-Kommission lasse die Hoffnung auf ein konstruktives Ergebnis im Sinne einer positiven Weiterentwicklung von Bio in Europa weiter schwinden. Zahlreiche enthaltene Punkte, wie etwa die Legalisierung nationaler, verschuldens-unabhängiger Dezertifizierungs-Grenzwerte für Rückstände, überbordende Meldepflichten oder auch die Reduktion der Kontrollfrequenz lassen die Alarmglocken schrillen. “Das Biorecht wäre mit den derzeit enthaltenen praxisfernen Vorschlägen nicht sinnvoll umzusetzen – weder für uns Biobäuerinnen und -bauern, noch für Verarbeiter, Händler oder auch die Behörden”, stellte Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann im Vorfeld der anstehenden Trilog-Verhandlungen fest.
Grabmann: “Seit drei Jahren wird nun verhandelt. Nach all den Anstrengungen sollte definitiv qualitativ Besseres vorhanden sein, als ein Vorschlag, der nicht einmal praktikabel ist, geschweige denn die notwendige Rechtssicherheit garantiert. Der Punkt ist längst erreicht, an dem die Verhandler im Trilog – die Ratspräsidentschaft, das Europarlament und die EU-Kommission – die Reißleine ziehen müssen. Daher fordert Bio Austria gemeinsam mit allen anderen Bioverbänden in Europa einen Neustart der Verhandlungen auf Basis der bestehenden Bioverordnung.”
Österreich habe schon bei den vorhergehenden, ebenfalls untauglichen Vorschlägen der EU-Kommission seine Kritik angebracht und deutliche Verbesserungen eingemahnt. Es sei nun wesentlich, diese Linie konsequent beizubehalten und einem Verhandlungsmandat für die Ratspräsidentschaft auf Basis der vorliegenden Grundlage nicht zuzustimmen, so die Biobauern-Vertreterin.
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