Neue EU-Regeln über ein System für elektronische Kontrollbescheinigungen für die Einfuhr biologischer Erzeugnisse aus Drittländern wurden vergangenen Donnerstag von der Europäischen Kommission veröffentlicht und werden in sechs Monaten in Kraft treten. In der Praxis bedeutet dies, dass zukünftig die elektronischen Kontrollbescheinigungen in das “Trade Control & Expert System (Traces) eingegeben werden müssen. Traces ist das bestehende System der EU zur Verarbeitung elektronischer Daten, um die Verbringung von Lebensmitteln in der gesamten EU verfolgen zu können. Traces ist jederzeit zugänglich und erleichtert Handelspartnern und zuständigen Behörden, Informationen zu der Verbringung ihrer Sendungen/Erzeugnisse zu erhalten und Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Das Traces-System erleichtert auch eine schnelle Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen, indem die Warenlieferungen verfolgt werden können und das Risikomanagement für abgelehnte Sendungen oder Lieferungen erleichtert wird. Die neuen Bestimmungen werden am 19. April 2017 in Kraft treten. Während einer Übergangsfrist von sechs Monaten können sowohl Bescheinigungen auf Papier als auch in elektronischer Form benutzt werden. Ab dem 19. Oktober 2017 wird die Einfuhr von biologischen Erzeugnissen aus Drittländern in die EU nur durch die elektronische Kontrollbescheinigung möglich sein. EU-Agrarkommissar Phil Hogan betonte: “Ich begrüße die Modernisierung unseres Systems für die Überwachung der Einfuhr biologischer Erzeugnisse sehr. Dies ist nicht nur eine beträchtliche Vereinfachung für Unternehmen und somit eine Handelserleichterung, sondern es stärkt auch das Vertrauen der Verbraucher in Bioprodukte.”
Bio aus Drittstaaten – Kontrolle neu geregelt
Neue EU-Regeln werden in sechs Monaten in Kraft treten
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