Als eine Folge des Ukraine-Krieges sind die Düngerkosten extrem gestiegen. Das machte eine effiziente, möglichst verlustarme Ausbringung von Gülle besonders erforderlich.
In den Intensivregionen in Deutschland hat man vor nicht langer Zeit für die Abnahme von Gülle 25 Euro pro Kubikmeter zahlen müssen. „Jetzt, nachdem Putin dafür gesorgt hat, dass Energie und Dünger teuer sind, ist das anders. Aber wir wissen nicht wie lange das anhält“, erklärte Hubert Spiekers, Leiter des Instituts für Tierernährung und Futterwirtschaft der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, heuer bei der Wintertagung des Ökosozialen Forums. Etwa zur gleichen Zeit im Jänner waren laut Zahlen des Pflanzenbauberaters der LK Steiermark, Heinrich Holzner, Milchkuh- und Mastrindergülle rund 20 Euro je Kubikmeter wert, nur bezogen auf die Nährstoffe, ohne Berücksichtigung der organischen Substanz für die Humusbildung im Boden.
Verlustpfade
Wenngleich sich die Preise für mineralische Dünger in den vergangenen Wochen wieder nach unten bewegt haben, sollte man eines aus 2022 gelernt haben: Nährstoffe sind wertvolle Ressourcen, die effizient eingesetzt gehören. Verluste bei und nach der Ausbringung entstehen generell durch Abschwemmung, Auswaschung und Ausgasung oder dass die Gülle gar nicht in den Wurzelraum der Pflanzen gelangt. Beim Wirtschaftsdünger kommt der Ausgasung eine besondere Bedeutung zu, und zwar aufgrund der großen potenziellen Verluste an wertvollem Stickstoff in Form von Ammoniak (NH3), zu deren Reduzierung Österreich verpflichtet ist. 2021 lag die Alpenrepublik laut Umweltbundesamt bei den Ammoniakemissionen fünf Prozent über dem Referenz-Niveau von 2015, bis 2030 muss daraus ein Minus von zwölf Prozent werden. Die Landwirtschaft gilt als der größte Verursacher dieser, sie wird wohl den Großteil der Reduktion schultern müssen.
In der landwirtschaftlichen Produktion entsteht der Hauptteil der Emissionen im Zusammenhang mit der Tierhaltung. Betrachtet man letztere, entfällt laut Daten des Umweltbundesamts der größte Anteil auf die Ausbringung des Wirtschaftsdüngers (45 %), gefolgt von Stall (37 %) und Lagerung (14 %). Um die Emissionsreduktionsziele zu erreichen, ist heuer Anfang des Jahres die Ammoniakreduktionsverordnung in Kraft getreten. Sie sieht im Zusammenhang mit Gülle unter anderem die Einarbeitungs- und Aufzeichnungspflicht und ab Anfang 2028 eine „dauerhaft wirksame, vollflächige Abdeckung von Güllelagerstätten“ vor, wenn auch mit bestimmten Ausnahmen.
„Verlorene Liebesmühe“
„Feste Abdeckungen von offenen Güllegruben sind aus unserer Sicht kostenmäßig nicht darstellbar und ineffizient“, sagt Franz X. Hölzl von der LK Oberösterreich. „Wenn wir teure Maßnahmen im Stall setzen, muss uns klar sein, dass mehr Stickstoff in der Güllegrube landen wird. Wenn wir dann noch bei der Güllegrube verpflichtet sind, diese entsprechend fest abzudecken, mit riesigem Kostenaufwand, dann sollte auch der N- oder der Ammonium-Anteil vor der Ausbringung größer sein“, erklärte der Experte bei der Wintertagung 2023 und fügte gleichzeitig hinzu: „Ohne die verbesserte Ausbringtechnik sind die vorhergehenden Maßnahmen aber weitestgehend verlorene Liebesmühe.“
Verbesserte Ausbringtechnik heißt in Zusammenhang mit Gülle vor allem bodennahe Ausbringung in Streifen, etwa durch Schleppschlauch, Schleppschuh und Scheibenschlitzgerät. Laut Untersuchungen aus dem Projekt „EmiSpread“ können damit die Ammoniakemissionen unmittelbar nach der Gülleausbringung um zwei Drittel und mehr reduziert werden. Für bodennahe, emissonsarme Ausbringung gibt es Unterstützung aus dem ÖPUL und durch Investitionsförderung.
Viele Wege führen zu weniger Ammoniak-Verlusten
Neben der Ausbringtechnik wird die Effizienz der Düngung indes durch zahlreiche weitere Maßnahmen und Parameter beeinflusst. „Wir können nicht von effizienter Gülleausbringung reden, wenn die Feststoffe im Aufwuchs oder in der Gemeinen Rispe hängen bleiben – egal, ob die Ausbringung jetzt breitwürfig oder streifenförmig bodennah erfolgt“, meint auch der Grünland-Praktiker Johannes Hintringer vom Maschinenring Oberösterreich.
Literatur zur Gülleausbringung findet man zur Genüge im Internet, einen guten Überblick bietet etwa der „Ratgeber für die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft zur Begrenzung von Ammoniakemissionen“ auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums. Hier die wichtigsten Punkte, ergänzt durch Expertenmeinungen und neue Vorschriften:
• Die NH3-Emissionen von verdünnter Gülle sind allgemein geringer als die von unverdünnter Gülle, weil sie schneller in den Boden infiltriert. Bei einem Wasser-zu-Gülle-Mischungsverhältnis von 1:1 kann laut dem Ratgeber eine Emissionsreduktion von 30 bis 40 Prozent erreicht werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch den geringeren Feststoffanteil und die besseren Fließeigenschaften die Verschmutzung des Futters reduziert werden kann. Klar ist aber auch, dass durch die Verdünnung beim Ausbringen größere Volumen und Massen transportiert werden müssen. „Kosten-/Nutzenmäßig ist das bei unseren Betrieben mit größeren Entfernungen nicht darstellbar – daher sind wir auf die Separierung gekommen“, sagt Hölzl (siehe Infokasten).
• Ausbringung nur zu kühler (laut Ratgeber Tagesmaxima von bis zu 15 °C), windstiller Zeit mit feuchten Witterungsbedingungen.
• Ausbringung stets kurz vor Regen (Bei Starkregen-Prognose ist das Risiko von Abschwemmungen besonders zu berücksichtigen).
• Die Ausbringung am Abend, wenn Windgeschwindigkeit und Lufttemperatur abnehmen, hilft ebenfalls, NH3-Emissionen zu verringern. Starke Taubildung trägt zu einer weiteren Gülleverdünnung mit Wasser und damit Emissionsreduktion bei.
• Am Ackerland ohne Bodenbedeckung oder Pflanzenbewuchs soll das Ziel sein, die Gülle nach dem Ausbringen so schnell wie möglich in den Boden einzuarbeiten. Am wirkungsvollsten gilt die Einarbeitung sofort nach der Ausbringung (binnen weniger Minuten), was zu einer Emissionsminderung von 70 bis 90 Prozent führen soll. Die Vorschriften nach der Ammoniakreduktionsverordnung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung sind zu beachten. Gemäß dieser Verordnung (konkret: § 3, Abs. 1) sind „Gülle, Jauche, Gärrest und nicht entwässerter Klärschlamm sowie Geflügelmist einschließlich Hühnertrockenkot unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Zeitpunkt der Ausbringung einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit der Beendigung des Ausbringungsvorgangs auf einem Schlag.“ Längere Fristen sind vorgesehen bei der Nichtbefahrbarkeit des Bodens infolge „nicht vorhersehbarer Witterungsereignisse“ sowie für jene Betriebe, die nur kleinere, genauer definierte landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften.
• Ansäuerung von Gülle: Niedrige pH-Werte reduzieren NH3-Emissionen von Wirtschaftsdüngern. Die Absenkung des Gülle-pH auf ein stabiles Niveau von 6 oder weniger soll üblicherweise ausreichen, um die NH3-Emissionen um 50 Prozent oder mehr zu senken. Dies kann durch die Zugabe von pH-Wert-senkenden Stoffen erreicht werden. Die Verwendung von Mineralsäuren wird im Ratgeber nicht empfohlen.
• Andere Zusatzstoffe: Von bestimmten Herstellern werden sie beworben. In der Praxis sollen sie im Hinblick auf die Emissionsreduktion und Nährstoffeffizienz keinen nennenswerten Effekt zeigen.
Separierung
Quelle: Countrypixel – stock.adobe.comUm die Emissionen bei der Gülleausbringung zu reduzieren, stehen verschiedene Behandlungsverfahren zur Auswahl. Eine vielversprechende Methode ist die Separierung, also die Trennung von flüssigem und festem Teil. Ersterer dringt schnell in den Boden ein, die Verschmutzung des Futters
wird deutlich reduziert. Hölzl zur Ausbringung von separierter dünnflüssiger Gülle in angewachsenen Beständen: „Wir haben hier eher das Problem, dass unsere Betriebe nicht mehr wissen, wo sie gefahren sind, weil man einfach nichts sieht.” Seine Botschaft zur Separierung ist klar: “Damit kriegt man eine eklatante Wirkung zusammen.” Im Milchviehbetrieb lässt sich die feste Phase der Gülle auch als Einstreu verwenden.
Im Hinblick auf hygienische Aspekte wird diese Maßnahme kontroversiell diskutiert. Zusatzkosten für die Separierung und gegebenenfalls die Ausbringung des Feststoffanteils
sind zu berücksichtigen, wie auch Förderungen (ÖPUL- und Investitionsförderung).
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