Bergerzeugnis-Label soll bessere Preise bringen

Bereits seit 2014 besteht eine EU-Verordnung über die Qualitätsanforderungen von Bergerzeugnissen. Die Kennzeichnung ist seither rechtlich möglich. Für die Umsetzung sind die Mitgliedsstaaten selbst verantwortlich. LKÖ und AMA arbeiten derz

Das Qualitätslabel Bergerzeugnis für Produkte, die mit Rohstoffen aus oder direkt in Berggebieten erzeugt wurden, soll die Arbeit der Bergbauern durch höhere Produktpreise entlohnen. ©agrarfoto.com
Das Qualitätslabel Bergerzeugnis für Produkte, die mit Rohstoffen aus oder direkt in Berggebieten erzeugt wurden, soll die Arbeit der Bergbauern durch höhere Produktpreise entlohnen. ©agrarfoto.com
Auf unsere Bergwelt und Almen sind wir stolz.” Das sagten 96 Prozent der Befragten einer kürzlich durchgeführten market-Umfrage. Auch die landwirtschaftliche Schönheit, der Erholungs- und Freizeitwert unserer Natur sowie die regionalen Lebensmittel machen rund zwei Drittel der Befragten stolz. Auf die Frage, was man mit Berggebieten in Österreich verbinde, folgten dann Antworten wie Wintersport, Wandern, Tourismus, Erholung und die Schönheit der Natur. Auffällig daran ist: Niemand dachte beim Begriff Bergregionen spontan an die Landwirtschaft. Dass es die Landwirte sind, die die Schönheit der Natur, Almen und Berg- regionen erhalten, ist dem Konsumenten nicht vordergründig bewusst.

Kennzeichnung auf nationaler Ebene umsetzen

Bereits jetzt sieht aber fast die Hälfte der Befragten die Verantwortung für die zukünftige Entwicklung der Berggebiete bei den Konsumenten, die regionale Produkte kaufen. EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger fordert daher die rasche Umsetzung der nationalen Kennzeichnung für Bergerzeugnisse. “Das richtige Marketing ist ein Mehrwert für die Landwirte, und gleichzeitig profitiert die gesamte Region. Produkte mit geographischen Ursprungsangaben, wie beispielsweise das Steirische Kürbiskernöl, erzielen heute schon eine doppelte Wertschöpfung am Markt”, so Köstinger. Die Grundlage für die Kennzeichnung wurde auf EU-Ebene bereits 2014 beschlossen. In einer Verordnung ist die neue Kategorie der “fakultativen Qualitätserzeugnisse” geschaffen worden. Der Unterschied zu den geschützten Ursprungskennzeichnungen besteht darin, dass sich die Mitgliedsstaaten hoheitlich um die Umsetzung, Gestaltung und Kontrolle kümmern und dass das Produkt mit einer Region verortet ist. Neben der Bergregion können etwa auch Inselregionen ihre Produkte kennzeichnen. An der Umsetzung wird in Österreich allerdings noch gearbeitet. Die Bergerzeugnisse sollen ins AMA-Gütesiegel-System integriert werden. Den Begriff “Bergerzeugnis” allein auf ein Produkt zu drucken, würde keinen Werbewert und keinen Wiederkennungswert erzielen – in Kombination mit dem bekannten AMA-Gütesiegel und einem neu entwickelten Logo schon. Das erklärte Christian Jochum, LKÖ-Referatsleiter für Agrarmarketing. Mit diesem Kennzeichnungssystem soll im Frühsommer gestartet werden. Lediglich über die Kontrollzuständigkeit müssen Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium noch eine Einigung erzielen.

Der Markt ist bereit dafür

Milch und Milchprodukte, aber auch Rind- und Lammfleisch könnten vom neuen Qualitätslabel profitieren, denn: Mit der klaren Auslobung als Bergerzeugnis würden auch bessere Preise für das Produkt erzielt, betont Jochum und ergänzt: “Der Markt und die Konsumenten sind bereit, die Kosten abzugelten, die unsere kleinen Strukturen verursachen.”

Bergerzeugnis: Die Kriterien laut EU-Verordnung

• Der Begriff “Bergerzeugnis” wird als fakultative Qualitätsangabe geschaffen;
• Sowohl die Rohstoffe als auch das Futter für die Nutztiere stammen überwiegend aus Berggebieten;
• Im Falle von Verarbeitungserzeugnissen erfolgt auch die Verarbeitung in Berggebieten;
• Als Berggebiet gelten Gebiete mit kürzerer Vegetationszeit oder steiler Hanglage bzw. eine Kombination aus beidem.

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