Ausfallsbonus: Erweiterung für Privatzimmervermieter

Vermieter, die bisher aus dem Ausfallbonus ausgeschlossen waren, bekommen nun ebenfalls Unterstützung.

Ab sofort können  Privatzimmervermieter im Tourismus wie auch in der Land- und Forstwirtschaft den Ausfallsbonus von 15 % (März und April 30 %) beanspruchen. Anspruch darauf haben Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen,die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten vermieten. Darüber hinaus sind auch Vermieter und Betriebe, die bisher nicht inkludiert waren, berechtigt. Das sind:

  • gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen;
  • sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen;
  • Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank sowie Urlaub am Bauernhof-Betriebe.

„Mit diesem Modell unterstützen wir die Privatzimmervermieter im Tourismus weiter und erweitern auf jene touristischen Vermieter, die bislang ausgeschlossen waren. Sie erhalten neben dem Ausfallsbonus von 15 Prozent einen weiteren Zuschuss von 10 Prozent als Zusatzbonus. So sichern wir zahlreiche Existenzen”, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

15.000 Euro pro Betrachtungszeitraum

Der Antrag und die Abwicklung erfolgt ab Montag, 19. April, über die Agrarmarkt Austria (AMA). Es muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen. Für die Berechnung des Umsatzausfalls können unterschiedliche Methoden abhängig von den vorliegenden Daten herangezogen werden.

Eine Antragstellung wird für die Betrachtungszeiträume November und Dezember 2020 und Jänner 2021 bis 31. Mai 2021 möglich sein. Danach ist eine Antragstellung für den jeweiligen Betrachtungszeitraum immer bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich. Der Betrachtungszeitraum für den Ausfallsbonus ist das Kalendermonat. Der Ausfallsbonus kann für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Für jeden Monat ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Die Gewährung eines Ausfallsbonus für die Betrachtungszeiträume November 2020 und/oder Dezember 2020 ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Lockdown-Umsatzersatz für den entsprechenden Monat von der AMA gewährt wurde. Die Förderung ist mit 15.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Der Vergleichszeitraum ist das entsprechende Kalendermonat im Zeitraum März 2019 bis Februar 2020.

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  • Privatzimmervermietung: grossruck - stock.adobe.com
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AUTORred.V.S.
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