Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Norbert Totschnig, hat im Ministerrat heute das Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (LFBAG 2024) präsentiert. Darin wird die Berufsausbildung zum Land- und Forstwirt erstmals bundesweit einheitlich geregelt. Im Ministerium erwartet man sich durch die „Beseitigung der unübersichtlichen Rechtslage der neun unterschiedlichen Landesgesetze“ einen Qualitätsschub im Schulbetrieb. „Ein echter Meilenstein in der Berufsausbildung“, ist Totschnig überzeugt. Und auch Bauernbund-Präsident und VP-Agrarsprecher Georg Strasser zeigt sich zufrieden: „Das LFBAG 2024 räumt unseren Betriebsführern von morgen Hürden aus dem Weg und schafft Anreize, den agrarischen Bildungsweg einzuschlagen und fortzuführen.“

Ungleichbehandlung für Meister soll fallen

Tatsächlich bringt das neue Gesetz für Auszubildende in der Land- und Forstwirtschaft einige Neuerungen mit sich. „Im Gegensatz zu akademischen oder schulischen Abschlussprüfungen mussten angehende Meisterinnen und Meister bisher Prüfungsgebühren bezahlen. Genauso wie bei einem Studium oder bei den gewerblichen Meisterinnen und Meistern wird diese nun kostenlos sein“, so Totschnig. Diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen Abschlüssen will man rückwirkend mit 1. Jänner 2024 aufheben. Für angehende Meister bringt das neue Gesetz außerdem noch eine weitere Neuerung mit sich. Da die Meisterprüfung im nationalen Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe wie ein Bachelorabschluss eingeordnet wird, darf dieser künftig auch in amtlichen Urkunden (etwa Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) geführt werden. Damit wolle man die hohe Qualifikation der jährlich rund 500 neuen Meister in der Land- und Forstwirtschaft öffentlich sichtbar machen, verlautet es aus dem Agrarministerium.

Neuer Lehrberuf „Berufsjagdwirt“

Für jagdlich Interessierte bringt das LFBAG außerdem einen neuen Lehrberuf aufs Tapet. Nach jahrzehntelangen Bemühungen der einschlägigen Interessengruppen wird schon bald der Lehrberuf „Berufsjagdwirt“ Eingang in die heimische Lehrberufsliste finden. An der inhaltlichen und praktischen Ausgestaltung der dualen Ausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird indes nicht gerüttelt.

Das neue Gesetz muss nun noch im Parlament abgesegnet werden. Da es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit. Nichtsdestotrotz erwartet Minister Totschnig einen „raschen Abschluss“ des parlamentarischen Prozesses, bereits im Vorfeld haben die Regierungsparteien diesbezüglich erfolgreiche Vorgespräche mit der Opposition führen können.

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AUTORRed. CW
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