Versprochen – gehalten. Bereits Anfang Jänner hat NÖ Bauernbundobmann und LH-Stv. Stephan Pernkopf das neue NÖ Agrarpaket angekündigt. Nun haben die Experten des Landes Niederösterreich alle Details erarbeitet und alle Maßnahmen zur Beantragung freigeschalten (Digitalisierung-Direktvermarktung – Log In).
Laut Pernkopf haben die Krisen der vergangenen Jahre klar den hohen Wert der regionalen und nachhaltigen Lebensmittelproduktion gezeigt. Um diese auch weiterhin zu erhalten und zu fördern, nehme das Land Geld in die Hand, um die bäuerlichen Familienbetriebe dabei zu unterstützen, auch in unsicheren Zeiten sicher produzieren zu können.
Die Maßnahmen des NÖ Agrarpakets sind daher eine optimale Ergänzung zu den bestehenden Programmen der Ländlichen Entwicklung.

Folgende Fördergegenstände zur Auswahl
  1. Technische Geräte und Software für Direktvermarktungsläden (mit und ohne Bedienung)
    Gefördert werden Überwachungs- und Kontrollsysteme, Bezahl- (inklusive vorgelagerter Waagen und Etikettendrucker), Qualitäts- und Betriebssicherungssysteme, Softwareprogramme, Automaten etc. Nicht gefördert werden beispielsweise bauliche Investitionen sowie laufende Kosten und Anschlussgebühren sowie Kosten im Bereich der Produktion und Lagerung.
  2. Investitionen für die mobile Schlachtung
    Gefördert werden Kleininvestitionen zur Durchführung der Schlachtung und zur Ermöglichung eines gesetzeskonformen Transportes zum Schlachthof. Nicht gefördert werden Fahrzeuge.
  3. Verstärkerantennen für entlegene Betriebe
    Bauernhöfe in Einzellage haben mancherorts keinen funktionierenden Internet- und Handyempfang. Für die technische Erschließung stellt das Land Niederösterreich ein passendes Unterstützungspaket bereit.
    Hier kommen Sie zum dafür vorgesehenen Formular: Ansuchen zur Förderung von Verstärkerantennen, Mobilfunk und Internet
    Nähere Ausführungen sind auch in einem Bericht der BauernZeitung nachzulesen unter: Entlegener Bauernhof in NÖ? So kommt man zur Außenantenne für Telefonie und Internet.
    Gefördert werden in diesem Zusammenhang Verstärkerantennen nur für Betriebe außerhalb von Ortschaften, die kein leistungsfähiges Festnetz haben und das Mobilfunknetz bei keinem Anbieter eine entsprechende Downloadrate aufweist. Zudem dürfen noch keine Arbeiten zum Glasfaserausbau begonnen worden sein. Nicht gefördert werden laufende Kosten.
  4. Kleininvestitionen zur Digitalisierung am landwirtschaftlichen Betrieb
    Gefördert wird eine landwirtschaftsspezifische Hard- und Software. Dazu zählen unter anderem Farmmanagementsysteme, Investitionen zur Digitalisierung im Bereich der Produktion und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie dem Herdenmanagement. Nicht berücksichtigt werden kann eine allgemeine Standardausstattung (Handy, Laptop, Tablet, Monitor, Drucker, etc.) sowie laufende Kosten und Anschlussgebühren sowie Netzwerktechnik. Zudem können keine Investitionen der Außenwirtschaft gefördert werden, sondern nur jene am Betrieb beziehungsweise der Hofstelle.
  5. Kleininvestitionen für Sicherheits- und Kontrollsysteme
    Gefördert werden technische Geräte und Anlagen zur Einbruchs- und Diebstahlsicherung sowie Systeme zum Überwachen der Tiere in den Ställen. Die BauernZeitung hat im Artikel Förderung für Videoüberwachung: So beantragen auch berichtet. Nicht gefördert werden Einfriedungen, Zäune, Türen und Tore.

Die Antragstellung ist nach Umsetzung der Investition über einen Online-Antrag (oder persönlich bei der zuständigen Bezirksbauernkammer) vorzunehmen und läuft längstens bis zum 30. November 2023. Die Abwicklung ist auch rückwirkend mit 1. Jänner 2023 möglich, das heißt, dass Rechnungen ab 1. Jänner 2023 mitberücksichtigt werden.

Informationen

 

- Bildquellen -

  • Außenantenne: Imre Antal
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AUTORred. AR
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