Ammoniakreduktion: Bodennahe Gülleausbringung ist der größte Hebel

Die bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdüngern sei eine notwendige Maßnahme – die verpflichtende Güllegrubenabdeckung ab 2028 laut Landwirtschaftskammer jedoch „unverhältnismäßig“. Deshalb wird eine Verordnungsprüfung angedacht.

Ohne eine möglichst breite Anwendung der bodennahen Ausbringtechnik seien die Ziele der Ammoniakreduktion nicht erreichbar.

Der Einsatz von Wirtschaftsdüngern wird innerhalb der Gesellschaft kontrovers diskutiert. War es früher vor allem der Nitrataustrag ins Grundwasser, der für heftige Debatten sorgte, so stehen jetzt meist Geruchsbelästigungen und Ammoniakemissionen im Zentrum des öffentlichen Diskurses. Für tierhaltende Betriebe ist die Ausbringung von Gülle bzw. Mist jedoch eine unverzichtbare Notwendigkeit mit großem Mehrwert: „Wirtschaftsdünger sind wertvolle Produktionsmittel, da sie zum einen Pflanzen mit Nährstoffen versorgen und zum anderen einen Beitrag zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit leisten“, betonte Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger im Zuge eines Pressegesprächs.

Bodennahe Ausbringung: Menge seit 2007 versechsfacht

Bundesweit fallen jährlich circa 25 Millionen (Mio.) Kubikmeter (m³) flüssi­ge Wirtschaftsdünger an. Knapp 38 Pro­zent davon in Oberösterreich, dem veredelungsstärksten Bundesland. Die bodennahe Gülleausbringung ist eine Erfolgsgeschichte, die ihren Ursprung im Land ob der Enns hat. So wurde bereits in den 90er-Jahren die Schleppschlauchförderung aus Landesmitteln finanziert. Im Jahr 2007 ist es unter Federführung der Boden-Wasser-Schutz-Beratung gelungen, die bodennahe streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle im Agrar-Umweltprogramm ÖPUL als eigenständige Maßnahme zu verankern. Seither hat sich die Menge der bodennah ausgebrachten Gülle österreichweit von 0,9 Mio. m³ auf 5,3 Mio. m³ fast versechsfacht (siehe Grafik).

„Oberösterreich hat einen Anteil von 46 Prozent der in Österreich insgesamt bodennah ausgebrachten Menge. Die Voranmeldezahlen im ÖPUL für das Jahr 2023 stimmen zuversichtlich, dass heuer und in den nächsten Jahren abermals eine erhebliche Steigerung bodennah ausgebrachter Gülle erzielt werden kann“, betonte Pflanzenbaudirektor Helmut Feitzlmayr. So sind alleine in Oberösterreich insgesamt mehr als 4100 Betriebe dafür angemeldet, was eine 75-prozentige Steigerung im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dies sei auch dringend notwendig, da die Menge bis 2030 auf 15 Mio. m³ verdreifacht werden muss, um das vorgegebene Ziel laut NEC-Richtlinie zu erreichen. „Die bodennahe Gülleausbringung ist der größte Hebel zur Erreichung der Ziele bei der Ammoniakreduktion“, so Feitzlmayr. Die dafür notwendige Technik ist jedoch kostenintensiv und wird daher im Rahmen der Investitionsförderung unterstützt. Zudem wird die Gülleseparierung im neuen ÖPUL als zusätzliche Maßnahme angeboten.

Für Waldenberger handelt es sich dabei auch um gute Argumente gegenüber dem Gesetzgeber: „Die Zahlen zeigen, dass eine Reduktion mit freiwilligen Maßnahmen möglich ist und von zwingenden gesetzlichen sowie wirtschaftlich unverhältnismäßigen Maßnahmen abgesehen werden kann“, so der Kammerpräsident, der in diesem Zusammenhang auf die festgelegte verpflichtende Güllegrubenabdeckung ab 2028 verwies. Denn diese stehe in keinem wirtschaftlich tragbaren Verhältnis zum tatsächlichen Ammoniak-Reduktionspotential: „Einem notwendigen Investitionsbedarf von bis zu einer Milliarde Euro sowie einem für die betroffenen bäuerlichen Betriebe unzumutbaren bürokratischen und organisatorischen Aufwand stehen lediglich 0,6 Kilotonnen Ammoniak-Reduktionspotential gegenüber“, so Waldenberger. Da diese Maßnahme „unverhältnismäßig“ sei, zieht die Landwirtschaftskammer Oberösterreich derzeit eine Verordnungsprüfung bei den zuständigen Ministerien für Klimaschutz und Landwirtschaft in Betracht.

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  • Guelle Vor Maisanbau 6 ID97517: agrarfoto.com
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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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