Künstliche Fleischimitate sind weltweit am Vormarsch. Israel hat vor wenigen Tagen die Produktion und den Verkauf von Laborfleisch zugelassen, die Schweiz dürfte bald folgen. In Singapur und in den USA wird es längst angeboten. Erste Zulassungsanträge in der EU dürften angesichts dieser Entwicklung bald folgen. Deshalb fordern auf Initiative von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig neben Österreich auch Frankreich und Italien in Form einer „Kulinarik-Allianz“ eine breite Diskussion darüber auf EU-Ebene ein. Totschnig: „Uns geht es um die Frage, ob wir uns künftig mit Kunstfleisch aus der Fabrik oder mit natürlichen, regionalen Lebensmitteln ernähren wollen. Dazu braucht es vor der drohenden Marktzulassung eine breite Diskussion auf EU-Ebene. Unsere drei Länder sind für ihre Lebensmittel und kulinarischen Traditionen bekannt. Das soll weiterhin so bleiben.“ Für den Minister steht fest: „Laborfleisch greift unsere kleinbäuerliche, natürliche Lebensmittelproduktion an. Hier werden Inhaltsstoffe und Methoden eingesetzt, deren Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt noch keiner gänzlich kennt. Um eine blinde Abhängigkeit von einigen wenigen internationalen Großkonzernen zu verhindern, braucht es nun volle Transparenz sowie eine Folgenabschätzung in der gesamten Union.“
Zehn weitere EU-Mitgliedstaaten schlossen sich dem Vorstoß der ‚Kulinarik-Allianz‘ an. Sie fordern von der EU-Kommission, gegen drohende Monopole vorzugehen und die kleinbäuerlichen Familienbetriebe zu schützen. Mittels Folgenabschätzung sollen auch ethische, wirtschaftliche, soziale, ökologische und gesundheitliche Fragen beleuchtet werden. Im Falle einer Zulassung von Fleischimitaten aus Zellgeweben braucht es zudem eine klare Kennzeichnung, damit Konsumenten auch erkennen können, ob es sich um Laborerzeugnisse oder ein natürliches Lebensmittel handelt.
So wird Laborfleisch produziert
Laborfleisch wird mittels Stammzellentechnologie hergestellt und das Zellwachstum künstlich initiiert. Dafür wird Gewebe von lebenden Tieren benötigt sowie zur Zucht der Zellen ein Nährmedium mit Wachstumsfaktoren. Dafür wird mit einer Spritze dem Herzen eines lebenden Kalbes fötales Serum entnommen. Lebensmittel aus Zell- und Gewebekulturen fallen unter die EU-Verordnung „Novel Food“. Gezüchtete Zellgewebe aus dem Labor gelten demnach als „neuartige Lebensmittel“ und bedürfen vor einer Marktzulassung einer Prüfung durch die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde betreffend möglicher Gesundheitsrisiken. Bislang wurde in der EU noch kein Zulassungsantrag stellt.
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