Das Landwirtschaftsministerium (BMLRT) hat eine kleine Forstgesetznovelle in Begutachtung geschickt. Im Wesentlichen beinhaltete diese geplante Gesetzesänderung drei Punkte: Die Einführung eines Ethikunterrichtes an der Forstfachschule Traunkirchen, die Änderung des Aufnahmealters an der Forstfachschule und eine Verordnungsermächtigung für eine Schadholzabnahmeverpflichtung.
Örtlich und zeitlich begrenzte Abnahmepflicht
Letztere sorgt für Aufhorchen unter Forstbesitzern und Waldbauern. Trockenheit und der damit einhergehende Schädlingsbefall setzten ihren Wäldern massiv zu. Daher sieht die Forstgesetznovelle nun eine Verordnungsermächtigung für eine Schadholzabnahmeverpflichtung der holzverarbeitenden Industrie in phytosanitären Notsituationen vor, also in Situationen, welche die Pflanzengesundheit gefährden. Konkret heißt es im Gesetzestext: „Ist in Zeiten einer gefahrdrohenden Massenvermehrung von Forstschädlingen die Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung einer bestimmten Region gefährdet, so kann das BMLRT durch Verordnung nähere Anordnungen zu einer auf die Dauer dieser Gefährdung zeitlich befristeten Abnahmeverpflichtung holzverarbeitende Betriebe von Schadholz aus dieser Region vorsehen.“ Als Region soll ein Gebiet im Umkreis der jeweiligen Betriebe festgelegt werden, das je nach Lage der gefährdeten Waldfläche auch Gebiete in Nachbarstaaten umfassen kann.
Nachhaltige Bewirtschaftung nicht gefährden
In Zeiten von zunehmenden Wetterextremereignissen und dem damit verbundenen massiven Schädlingsbefall in Teilen Österreichs, vor allem durch den Borkenkäfer, könne diese Verordnung in Notfallsituationen für eine dringend benötigte Entlastung sorgen, heißt es dazu aus dem Ministerium. Schadholz muss nämlich sofort aus den Wäldern gebracht werden, damit es zu keiner weiteren Verbreitung der Schädlinge kommt. Mangels ausreichender Erträge bzw. Abnahme könne die vom Forstgesetz geforderte nachhaltige Waldbewirtschaftung dadurch erheblich gefährdet sein. Mit der Änderung habe man in Notfallsituationen ein Instrument, diesem Mangel entgegenzuwirken.
Der Gesetzesnovelle vorangegangen ist ein Clinch zwischen heimischen Waldbauern und der Papierindustrie. (Siehe auch: https://bauernzeitung.at/holzmangel-am-papier/). Bauernbund-Spitzenfunktionäre, darunter die beiden Agrarlandesräte aus NÖ und OÖ, Stephan Pernkopf und Max Hiegelsberger, sowie LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger kritisierten die Holzimporte, vor allem aus Tschechien, massiv. Die Papierindustrie äußerte Verständnis für die Situation der Forstwirte, verwies aber auf Langfristvereinbarungen mit ausländischen Abnehmern und auf bestimmte Holzqualitäten für die Papierproduktion, die in Österreich nicht zur Verfügung stünden. Nun könnte der Schadholzanfall per Verordnung geregelt werden.
Noch bis 4. Juni 2020 sind online Stellungnahmen zur Gesetzesnovelle möglich, unter www.parlament.gv.at
Eva Zitz, Bernhard Weber
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