Corona-Krise bedingt einige Fristverlängerungen

Um eine adäquate Beratungstägigkeit bei den Mehrfachantragstellungen zu gewährleisten, wurde die Abgabefrist verlängert.

Die wegen der Corona-Krise eingeführten Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe hinsichtlich der Einhaltung von Fristen – insbesondere bei der Antragstellung. Das Landwirtschaftsministerium und die LK Österreich informieren über die geschaffenen Erleichterungen.

Mehrfachantrag

Aufgrund der aktuellen Situation war beziehungsweise sind die Beratungstätigkeit und damit auch die technische Hilfestellung bei der Mehrfachantragstellung der Landwirtschaftskammern deutlich eingeschränkt. Um Fristversäumnisse zu verhindern, wurde die Frist für das Antragsjahr 2020 bis 15. Juni verlängert.

Alle Details zur Mehrfachantrag lesen Sie hier: https://bauernzeitung.at/ama-mit-details-zur-fristverlaengerung-fuer-mfa-2020-abgabe/

Direktzahlungen und Junglandwirte

Die Frist für die Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen sowie Anzeigen zur Übertragung von Zahlungsansprüchen wird analog zum Mehrfachantrag bis zum 15. Juni 2020 verlängert.

Für den erforderlichen Nachweis der beruflichen Qualifikation bei Junglandwirten kann in begründeten Fällen eine zusätzliche Nachfrist von sechs Monaten gewährt werden. Das ergibt somit in Summe eine Frist von 3,5 Jahren.

Rinderkennzeichnungsverordnung

Betriebe können noch vorhandene herkömmliche Ohrmarken über den 30. April hinaus verwenden. Sobald die technischen Probleme behoben sind bzw. die Restbestände aufgebraucht sind, müssen die elektronischen Ohrmarken verwendet werden.

Schulmilch-, Schulobst- und Schulgemüseprogramm

Für noch nicht ausgeschöpfte Geldmittel für die jeweiligen Programme werden die Antragsfristen auf Beihilfen bis 30. Juni verlängert. Für Anträge von begleitenden Maßnahmen, wie etwa Verkostungen oder Kommunikationsmaßnahmen, wurde die Frist bis 30. Mai verlängert.

Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich

Beihilfeanträge zu Umstellung oder Umstrukturierung von Rebflächen oder Investitionen können bei Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, wie eben der Corona-Pandemie, auch noch nach der vorgesehenen Frist akzeptiert werden.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betont: „Unsere bäuerlichen Familienbetriebe erleben gerade eine schwere Zeit. Jetzt gilt es unverhältnismäßige Bürokratie zu vermeiden. Wir dürfen den Bäuerinnen und Bauern keine Steine in den Weg legen. Daher haben wir viele Fristen verschoben.” (E.Z.)

- Bildquellen -

  • Im Buero 91 ID82396(1): Agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelMassey Ferguson in Österreich weiterhin auf Kurs
Nächster ArtikelSaisonbeginn für den steirischen Spargel