AMA mit Details zur Fristverlängerung für MFA 2020-Abgabe

Fristverlängerung für MFA 2020-Abgabe FOTO: agrarfoto.com

Die von Österreich angefragte Verlängerung der Antragsfrist für den Mehrfachantrag (MFA)-Flächen 2020 wurde von der EU-Kommission genehmigt. Damit verschieben sich die relevanten Fristen um einen Monat, und es gilt die elektronische Abgabe des MFA 2020 bis inklusive Montag, den 15. Juni 2020, als fristgerecht. Zahlungen für Anträge, die von 16. Juni 2020 bis inklusive 10. Juli 2020 in der AMA einlangen, sind je Arbeitstag um 1% gekürzt zu berücksichtigen. Anträge, die ab 11. Juli 2020 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und können keine Prämienzahlung mehr auslösen, teilt die AMA heute mit.

Die Beantragung des Mehrfachantrages-Flächen erfolgt entweder durch den Antragsteller selbst über www.eama.at oder durch Inanspruchnahme der Bezirksbauernkammer beziehungsweise des Bezirksreferates als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe. Die Landwirtschaftskammern werden die betroffenen Betriebe, deren Abgabetermin verschoben werden musste, zur Antragstellung einladen.

Nach dem Absenden des MFA-Flächen erhält der Antragsteller eine Meldung, in der die erfolgreiche Versendung mit Datum und Uhrzeit bestätigt wird. Sämtliche antragsrelevanten Dokumente werden im elektronischen Archiv (eArchiv) gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Es wird empfohlen, die Antragstellung trotz der verlängerten Frist zeitgerecht, jedenfalls aber rechtzeitig (einige Tage) vor dem letztmöglichen Abgabetermin abzuschließen.

Aktualisierte Zeiträume für die Antragseinreichung

Der MFA-Flächen 2020 ist fristgerecht bis 15. Juni einzureichen, verspätet von 16. Juni bis 10. Juli. Alle MFA-Anträge, die ab 11. Juli bei der AMA einlangen, sind zu spät und werden nicht mehr für das Antragsjahr 2020 angenommen.

Die Beilage Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste 2020 kann bis spätestens 15. Juli eingereicht werden, ab dem 16. Juli ist die Frist verpasst.

Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrages-Flächen können bis Dienstag, den 30. Juni 2020, Korrekturen ohne Prämienabzug vorgenommen werden.

Einstieg und Antragstellung mit der Handy-Signatur

Neben der Handy-Signatur ist es auch noch möglich, mit dem PIN-Code ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen und den Mehrfachantrag-Flächen abzusenden.

Weitere Informationen

Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung des MFA-Flächen 2020, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Die aktuellen Unterlagen mit fachlichen Informationen und Ausfüllanleitung, einen Leitfaden zur elektronischen Antragstellung sowie Videoanleitungen finden Sie unter https://www.ama.at/Fachliche-Informationen/Mehrfachantrag-Flaechen. Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Tel.-Nr. 050 315199 und der E-Mail einstiegshilfe@ama.gv.at gerne zur Verfügung.

AIZ

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