EU: GAP-Übergangsverordnung soll bis Juni stehen

Bestehende Regelungen sollen zumindest bis 2021 fortgeführt werden. FOTO: agrarfoto.com

Die Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist auf gutem Weg, rechtzeitig vor der Sommerpause verabschiedet zu werden. Im Sonderausschuss für Landwirtschaft in Brüssel verständigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position. Danach sollen alle bestehenden Regelungen für die Direktzahlungen, für die Marktordnung und die ländlichen Förderprogramme bis Ende 2021 fortgesetzt werden. Sollten sich die Verhandlungen über die EU-Finanzen (MFR) und die GAP-Reform weiter hinziehen, sind die EU-Mitgliedstaaten auch zu einem zweiten Übergangsjahr bis Ende 2022 bereit. Das Europaparlament will die Übergangsverordnung für die GAP ebenfalls rasch behandeln und Mitte Mai im Plenum verabschieden. Die Europaabgeordneten könnten sich für eine Übergangsfrist gleich für zwei Jahre aussprechen, ohne weiteres Abwarten. Die kroatische EU-Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung im Trilog mit dem Europaparlament im Juni an.

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