Im Schatten der Coronakrise gibt es gute Nachrichten von der EU für die heimische Landwirtschaft: Ab heute, 1. April, müssen die Hauptzutaten von verarbeiteten Lebensmitteln gut sichtbar gekennzeichnet sein, damit die Konsumentinnen und Konsumenten wissen, was sie kaufen. “Das ist ein wichtiger Schritt, der bewusste Kauf- und Konsumentscheidungen zu Gunsten heimischer und regionaler Produkte einfacher macht“, sagt Simone Schmiedtbauer, Europaabgeordnete und Agrarsprecherin der ÖVP im Europaparlament zum Inkrafttreten der sogenannten EU-Primärzutatenverordnung.
Die Verordnung sieht vor, dass die Herkunft jenes Bestandteils, der mehr als 50 Prozent des Produkts ausmacht, verpflichtend und deutlich angegeben werden muss, wenn die Verpackung den Eindruck erweckt, das Produkt komme aus einem anderen Land. Beispiel aus der Praxis: Vogerlsalat „hergestellt in Österreich“, mit Salat aus Italien und Frankreich. Wenn mehr als eine Zutat ein Produkt ausmacht, wie zum Beispiel bei Erdbeerjoghurt oder Käsewurst, dann muss die Herkunft von beiden Hauptzutaten angegeben werden.
Schmiedtbauer: „An diesen Erfolg gilt es nun weiter anzuknüpfen und die transparente Lebensmittelkennzeichnung weiter auszubauen. Es liegt noch ein deutliches Stück des Weges vor uns.”
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- EP 092425B Plenary 2: EU/EP