Einigung auf EU-Budget für 2020, mehrjähriger Finanzplan weiterhin offen

Sitzung der EU-Agrarminister in Luxemburg

Kurz vor Mitternacht einigten sich am Montag dieser Woche die EU-Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf einen Haushalt 2020. Dieser umfasst insgesamt 153,6 Mrd. Euro an Zahlungsermächtigungen, das sind 3,4 % mehr als im Vorjahr. Für die Landwirtschaft sind 57,9 Mrd. Euro (+0,9 %) vorgesehen, davon 43,38 Mrd. Euro (+0,6 %) für die Direktzahlungen sowie die Marktausgaben und die verbleibenden Mittel für die ländlichen Förderprogramme. Besonders gestiegen sind die Ausgaben für die Forschung und das europäische Satellitenprogramm Galileo. Der Haushalt wurde unter der Voraussetzung aufgestellt, dass das Vereinigte Königreich voll einzahlt und an den Auszahlungen beteiligt wird, als wäre es ein EU-Mitgliedstaat. 

Minister fordern Mindestanteil aus EU-Agrarhaushalt für Umweltpolitik

Zeitgleich zu den Budgetverhandlungen fand auch der EU-Agrarministerrat statt. Die finnische Präsidentschaft schlug vor, dass alle Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der 1. und 2. Säule für die Umwelt und das Klima zukünftig einen Mindestanteil bekommen sollen. Die EU-Agrarminister stimmten mehrheitlich für einen einheitlichen Mindestanteil über das gesamte EU-Agrarbudget hinweg. Allerdings müssten zuvor noch zahlreiche Einzelheiten geklärt werden. Außerdem könnte der Prozentsatz für den Mindestanteil erst festgelegt werden, wenn die Höhe des EU-Agrarbudgets feststehe, waren sich die Minister einig. Mit einer Entscheidung zum mehrjährigen EU-Haushalt wird aber nicht vor dem Frühjahr 2020 gerechnet.

Weniger einig waren sich die EU-Mitgliedstaaten darüber, welche agrarpolitischen Maßnahmen als umwelt- und klimafreundlich eingestuft werden sollen und beim Mindestsatz angerechnet werden. Die meisten osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten forderten, dass auch die Direktzahlungen zur Einkommensstützung hinzugezählt werden müssten, weil diese schließlich an Umweltauflagen geknüpft sind. Auch die Zahlungen für benachteiligte Gebiete gehörten dazu, weil diese besonders für den Artenschutz von großer Bedeutung seien, erklärten zahlreiche EU-Agrarminister. Dass die neuen Ökoregelungen (Eco-Schemes) aus der 1. Säule der GAP (Direktzahlungen) und die Umweltprogramme der 2. Säule (Ländliche Entwicklung) zum Mindestanteil gerechnet werden, halten die EU-Mitgliedstaaten für eine Selbstverständlichkeit.

Hogan lehnte Mindestanteil ab

EU-Agrarkommissar Phil Hogan lehnt dagegen einen Mindestanteil für die umwelt- und klimafreundlichen Ausgaben für die beiden Säulen der GAP ab. Er hat lediglich einen Mindestanteil von 30 % für die ländlichen Förderprogramme vorschlagen, mit denen umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden in der 2. Säule der GAP unterstützt werden. Ein Mindestsatz in der 1. Säule könne sich als Irrweg herausstellen, warnte der Kommissar. Es bestünde dann die Gefahr, dass die EU-Mitgliedstaaten sehr wirksame Umweltmaßnahmen durch weniger effiziente ersetzen, so wie es beim “Greening” in der vergangenen Reform der GAP geschehen sei. Am 1. Dezember 2019 soll die neue EU-Kommission ihre Arbeit aufnehmen, Agrarkommissar wird der Pole Janusz Wojciechowski.

AIZ

 

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