Am 27. April 1945 wurde die Zweite Republik mit einer provisorischen Staatsregierung gegründet. Heute, fast 75 Jahre später, ist angesichts von Wohlstand, Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit jene dramatische wirtschaftliche und soziale Situation beinahe vergessen, mit denen damals die Nachkriegspolitiker konfrontiert waren. Die berührende Weihnachtsansprache 1945 des Bauernbündlers und ersten Bundeskanzlers nach dem Krieg Leopold Figl („Ich kann Euch für den Christbaum, wenn Ihr überhaupt einen habt, keine Kerzen geben. Kein Stück Brot, keine Kohle zum Heizen, kein Glas zum Einschneiden. Wir haben nichts. Ich kann Euch nur bitten: Glaubt an dieses Österreich!“) sollte der heutigen Überflussgeneration Mahnung sein. In der Regierungserklärung 1945 beschwor Figl den Zusammenhalt zwischen den Parteien und machte Mut für den Aufbau der jungen Republik.
Die im Krieg eingeführte Ablieferungspflicht blieb vorerst bestehen (mit allen Problemen). 1946 und 1947 waren schlimme Dürrejahre. Im Jahre 1946 betrug der durchschnittliche Hektarertrag bei Weizen nur 1,14 Tonnen (2018: 4,8 t), bei Mais 1,64 t (2018: 10,1 t). In der tierischen Produktion prägten die Unterversorgung bei Milch und Butter die Ernährungssituation. Im März 1946 entsandte Figl seinen Landwirtschaftsminister Josef Kraus (1890–1971) nach London zur Internationalen Notstandskonferenz der Vereinten Nationen (UNO) über die europäische Getreideversorgung. Kraus verwies auf die dramatische Ernährungssituation in Österreich und bat um Bereitstellung notwendiger Betriebsmittel, Dünger und Saatgut. Mit dem nach US-Außenminister George Marshall benannten Plan wurden Österreich ab 1. Juli 1948 bis 31. Dezember 1953 Waren und Lebensmittel im Wert von 962 Mio. Dollar, davon mehr als 100 Mio. Dollar für Handelsdünger und Futtermittel, zur Verfügung gestellt – zusammen mit Hilfsaktionen der Vereinten Nationen wurde der Aufbau einer geordneten Agrarproduktion wesentlich erleichtert.
Ab 1950 gab es eine gesetzlich geordnete Agrarproduktion
Erst nach der guten Ernte 1948 begann eine gewisse Normalisierung der Verhältnisse. Der erste Präsident des wiedergegründeten Bauernbundes, Josef Reither (1945–1949) und sein Nachfolger Josef Kraus (bis 1960) forcierten zusammen mit Direktor Ferdinand Graf (1907–1969) und den Landwirtschaftskammern die Ankurbelung der tierischen und pflanzlichen Erzeugung. Jetzt konnte auch der Ausbau des landwirtschaftlichen Schulwesens beginnen. Nach dem Auslaufen der Ablieferungspflicht sollten die 1950 beschlossenenen Milchwirtschafts-, Getreidewirtschafts- und Viehverkehrsgesetze die Belieferung der Märkte ebenso sichern wie die Einkommen der Bauern. Wie bereits in den 1930er Jahren sollten die entsprechenden Regulierungsmaßnahmen über drei Fonds laufen. Die Genossenschaften leisteten in den Nachkriegsjahren einen wichtigen Beitrag für die Verwertung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Bereitstellung von Betriebsmitteln, vor allem Dünger, Saatgut und Maschinen.
Rasch verbesserte sich die Versorgungslage. Ab 1952/1953 war bei Getreide und Milch die Selbstversorgung fast erreicht. Generell führte ab den 1950er Jahren die rasch voranschreitende Technisierung und Mechanisierung auf den bäuerlichen Betrieben „von der Sichel zum Mähdrescher bis zur Turbokuh“ zur Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft – und erforderte alsbald gesetzliche Regelungen für die Ordnung auf den Agrarmärkten.
Als Meilenstein ist das bis heute gültige und in den EU-Rechtsbestand übernommene Landwirtschaftsgesetz 1960 zur Erhaltung bäuerlicher Familienbetriebe und Sicherung der Ernährung hervorzuheben. Damit wurde der Aufbau einer geordneten Agrarförderung (Grüner Plan) möglich. Zusammen mit dem 1959 eingeführten Agrarinvestitionskredit (AIK), für den der Bund das von den Banken bereitgestellte Kreditvolumen bis heute mit Zinsenzuschüssen verbilligt, wurde die Wettbewerbsfähigkeit der Land-und Forstwirtschaft gestärkt und der Investitionsbedarf wirksam unterstützt. Das 1958 beschlossene Marktordnungsgesetz, später vielfach novelliert und bis zum EU-Beitritt Österreichs 1995 in Kraft, bot den Konsumenten Versorgungs- und Preissicherheit, garantierte den Bauern den Verkauf ihrer Produkte und ermöglichte die nötigen Exporte zur Marktentlastung.
In der Schweiz gab es bereits 1948, in der Bundesrepublik Deutschland ab 1955 ein Landwirtschaftsgesetz, das dem damaligen Landwirtschaftsminister Eduard Hartmann, ab 1959 bis 1965, als Vorbild diente. Nach achtjährigen Verhandlungen wurde es am 13. Juli 1960 mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen und 1995 in den EU-Rechtsbestand übernommen.
Josef Wallner (1902–1974), in dieser Zeit Präsident des Österreichischen Bauernbundes, war zusammen mit dem ÖVP-Agrarklub im Parlament ein wichtiger Partner für Hartmann bei den schwierigen Verhandlungen mit der SPÖ. Das Landwirtschaftsgesetz ist bis heute ein wichtiges Planungs- und Finanzierungsgesetz für die Förderung der Land- und Forstwirtschaft, den Erhalt des Bauernstandes und des ländlichen Raumes sowie der ausreichenden Versorgung der Österreicher mit Lebensmitteln.
Wie Hartmann zählt auch sein Nachfolger als Minister bis 1970, Karl Schleinzer, zu den bedeutendsten Bauernbündlern in der Zweiten Republik mit nachhaltiger agrarpolitischer Gestaltungskraft. In den 1960er Jahren gab es in Österreich rund 402.000 Bauernhöfe. Der einsetzende Strukturwandel und eine zunehmende Nebenerwerbslandwirtschaft erforderten einen agrarpolitischen Kurswechsel.
Erstmals Unmut gegen die EG-Agrarpolitik
1968 sorgte der Plan des EG-Agrarkommissars Sicco Mansholt aus Holland zur Schaffung leistungsfähiger Agrarunternehmen europaweit für Proteste der Bauern. Viele sahen durch diese Konzentration der Fördermittel auf Vollerwerbsbetriebe die Existenz kleinerer Bauernhöfe gefährdet. Schleinzer reagierte mit zahlreichen gesetzlichen Initiativen zur Festigung der Familienbetriebe. Hervorzuheben sind das Siedlungsgrundsatzgesetz, das Landpachtgesetz, die Schaffung des Bäuerlichen Besitzstrukturfonds sowie das Güter- und Seilwegegesetz während der ÖVP-Alleinregierung (1966–1970). Das von Bundeskanzler Josef Klaus verordnete Sparprogramm zur Sanierung des Budgets sah 1968 Kürzungen für den Grünen Plan vor, ebenso die Erhöhung des Milchkrisengroschens zur Marktentlastung oder die Einführung einer Weinsteuer – was im Bauernbund Unmut auslöste. Präsident Josef Wallner trat nach der ÖVP-Wahlniederlage 1970 zurück. Isidor Grießner (1906–1983), Präsident der LK Salzburg ab 1950 und Vorsitzender der Präsidentenkonferenz ab 1962, musste nach turbulenten Szenen bei der Vollversammlung der LK Salzburg 1970 auf alle politischen Ämter verzichten. Auch er zählt zu den bedeutendsten Bauernpolitikern in der Zweiten Republik.
Prof. DI Dr. Gerhard Poschacher, langjähriger Gruppen- und Abteilungsleiter (Agrarpolitik, Ländliche Entwicklung, Statistik, Umweltbeirat) im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, ist heute als Publizist tätig.