Eine erfreuliche Nachricht gibt es für die österreichischen Hersteller von Obstler. Der Name wird per EU-Gesetz geschützt, die gängige österreichische Herstellungsmethode bleibt erlaubt. „Das traditionelle österreichische Handwerk wird weiter bestehen“, zeigt sich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erfreut und ergänzt: „Die EU-Regelung stellt sicher, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. Das schützt die heimischen Produzenten, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen.”
Künftig besteht ein echter Obstler zu 85 Prozent aus Äpfeln und Birnen. Die restlichen 15 Prozent können nach bewährtem Rezept ausgewählt werden. Erstmals wird auch ein Zuckergrenzwert festgeschrieben. Der neue Grenzwert für Obstbrände ist ein Zuckerzusatz von 20 Gramm pro Liter. In extremen Fällen außerhalb Österreichs werden bisher bis zu 35 Gramm pro Liter zugesetzt. Im Qualitätsland Österreich sind höchsten vier Gramm pro Liter üblich.
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