Das Thema Laborfleisch stand im Mittelpunkt der jüngsten Vollversammlung der steirischen Landwirtschaftskammer. Der Molekularbiologe Fritz Treiber von der Karl-Franzens-Universität informierte die Landeskammerräte ausführlich über die aktuelle Situation. Einleitend erklärte er die Herstellung: „Der erste Schritt ist die Entnahme einer kleinen, pfefferkerngroßen Biopsie aus einer Kuh, wobei das Tier keinen Schaden nimmt. Die Biopsie wird in einen Bioreaktor gegeben, der mit einer nährstoffreichen Brühe gefüllt ist, die alle Zutaten enthält, welche die Zellen zum Wachsen brauchen.“ Ganz entscheidend ist dabei aber das Wachstumsserum FBS. „Es wird von Kälbern gewonnen und verursacht enormes Tierleid“, so Treiber.
Der erste künstliche Burger
Vor elf Jahren wurde erstmals ein künstlicher Burger serviert. Seither boomt dieser Markt. Weltweit gibt es zwischen 220 und 250 Firmen, die sich mit Laborfleisch beschäftigten. Zu den größten Produzenten zählen die US-Firmen Upside Foods und Eat Just, die holländischen Firma Mosa Meat und Meatable sowie das israelische Unternehmen Aleph Farms. „Auffallend ist, dass aus China diesbezüglich keine Informationen vorliegen“, zeigte sich der Vortragende verwundert.
Er nannte auch jene Argumente, mit denen Laborfleisch gerne beworben wird: „Man beißt in eine bessere Welt, vermindert Tierleid, verbessert die CO2-Bilanz des Planeten, reduziert den Stickstoffeintrag, ernährt die Menschen gesünder.“ Treiber widerlegte diese Argumente und kam zum Schluss: „Der Hauptgrund für die Erzeugung von Laborfleisch ist, um damit Profit zu machen!“ Und er brachte klar zum Ausdruck: „Ins Treffen geführte Vorteile werden durch eine schlechte CO2-Bilanz aufgehoben.“
Der Referent gab aber zu bedenken, dass sich der Siegeszug des Laborfleisches – der neueste Trend ist Tierfutter aus Zellkultur – nicht aufhalten lassen wird. „Wenn eine künstlich hergestellte Hotdog-Wurst, Hühnerhackfleisch oder Burgerfleisch billiger ist, dann wird Laborfleisch gegessen“, sagte Treiber. Sein Appell: „Die Politik muss aber dafür sorgen, dass es ein sicheres Lebensmittel ist.“
Renaturierungsgesetz
Im Bericht von Präsident Franz Titschenbacher ging es um die künftigen großen Herausforderungen für die heimische Land- und Forstwirtschaft. Dazu zählte er das Renaturierungsgesetz, die Entwaldungsverordnung, die EU-Richtlinie „Saubere Luft“, die Gentechnik sowie die EU-Industrieemissionsrichtlinie und EU-Transportverordnung. Bezüglich Renaturierungsgesetz legte er die Position der Landwirtschaftskammer fest: „Alternative Maßnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft sind begleitend vorzuschlagen und umzusetzen. Es sind alle Gesellschaftsgruppen miteinzubeziehen.“ Aus bäuerlicher Sicht muss es das Ziel sein, für alle Maßnahmen mit den betroffenen Grundeigentümern Regeln nach dem Vertragsnaturschutz konsensual zu vereinbaren. Titschenbacher weiter: „Es darf keinesfalls dazu kommen, dass die Konditionalitäten, die in der GAP festgelegt sind, durch die Zielwerte der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verschärft werden.“ Abschließend betonte er: „Alle Maßnahmen, Ausweisungen und Leistungen, die wir an Natur- und Umweltschutzvorgaben bereits erbringen, sind in vollem Umfang zu berücksichtigen und anzurechnen.“
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