Die eidgenössische Bundesregierung hat einen Bericht über die Auswirkungen des Pflanzenschutz-Wirkstoffs Glyphosat in der Schweiz verabschiedet. Die Ergebnisse der dazu erstellten Studie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) decken sich mit den Einschätzungen internationaler Gremien: “Die Glyphosat-Rückstände in den untersuchten Lebensmitteln stellen kein Krebsrisiko dar. Aus gesundheitlicher Sicht besteht somit kein Handlungsbedarf”, heißt es in dem Bericht.
Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden 243 Lebensmittelproben aus dem Schweizer Detailhandel erhoben und gemessen. Untersucht wurden in erster Linie Lebensmittel, in welchen Glyphosat-Rückstände zu erwarten sind, wie etwa Getreideprodukte oder Hülsenfrüchte. Das Ergebnis: 60 Prozent der Proben waren glyphosatfrei. Die restlichen wiesen nur sehr geringe Konzentrationen auf, welche alle weit unter den geltenden Rückstandshöchstgehalten lagen und daher gesundheitlich unbedenklich sind. Erst beim täglichen Konsum von beispielsweise 72 kg Teigwaren, 655 kg Brot, 10 kg Kichererbsen oder 1.600 Liter Wein pro Kopf wäre mit gesundheitsschädigenden Folgen durch Glyphosat-Rückstände zu rechnen, so die BLV-Experten.
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in der Schweiz die Behandlung mit Glyphosat kurz vor der Ernte nicht erlaubt. Wie erwartet waren daher Produkte aus eidgenössischen Erzeugnissen weniger belastet. Wie die Studie gezeigt hat, waren insbesondere die gemessenen Werte für Getreideprodukte wie Teigwaren aus Hartweizen, welcher vorwiegend importiert wird, und Hülsenfrüchte-Produkte erhöht. Allerdings waren die Rückstände auch in diesen Lebensmitteln unter den geltenden Höchstgehalten und damit unbedenklich.
Die Schweizer Bundesregierung sieht nach der Gesamtbeurteilung durch das BLV aus gesundheitlicher Sicht keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich. “Die gemessenen Rückstände in Lebensmitteln sind so tief, dass mit keinem Gesundheitsrisiko für die Konsumenten zu rechnen ist”, wird von der Regierung betont. Sie teilt damit die Einschätzung der EU und weiterer internationaler Behörden. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Zulassung von Glyphosat Ende November 2017 um weitere fünf Jahre verlängert.
Umfangreiche Bewertungen
In den vergangenen Jahren wurde Glyphosat durch mehrere internationale Expertengremien wie etwa der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als “nicht krebserregend” eingestuft. Die internationale Agentur für Krebsforschung (lARC) ihrerseits stufte den Wirkstoff 2015 dagegen als “wahrscheinlich krebserregend für den Menschen” ein. Das Gefährdungspotenzial wurde dabei jedoch unabhängig von der Dosis beurteilt.
Glyphosat ist auch in der Schweiz das am häufigsten verwendete Pflanzenschutzmittel. Aktuell sind rund 70 Produkte mit diesem Wirkstoff zugelassen. Um ein mögliches Gesundheitsrisiko für die Konsumenten abzuklären, hatte die Regierung das BLV damit beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen von Glyphosat zu erstellen. Er kann unter https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/52319.pdf heruntergeladen werden. AIZ
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