Seit nunmehr 15 Jahren auch in Kärnten zu finden: der Maiswurzelbohrer.

Ursprünglich über das ehemalige Jugoslawien aus Amerika eingeschleppt, ist der „Westliche Maiswurzelbohrer seit 2009 auch in Kärntner Maisbeständen nachweisbar. Zur Verhinderung der Ausbreitung und zur Bekämpfung des Schädlings wurde im Jahr 2010 auch in Kärnten eine eigene Maiswurzelbohrer-Verordnung erlassen, in der gezielte Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt wurden. Unter anderem durfte maximal drei Jahre in Folge auf derselben Fläche Mais angebaut werden. Diese Verordnung wurde nun auf Initiative von Agrarreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) per Regierungsbeschluss aufgehoben.

Fruchtfolgeauflagen wurden GLÖZ-Standard

„Unsere Bauern haben ohnehin schon mit zu vielen Auflagen und bürokratischen Hürden zu kämpfen, daher arbeiten wir gezielt daran, Prozesse zu vereinfachen“, so Gruber unmittelbar nach der Regierungssitzung. Denn mit der Implementierung der „Erweiterten Konditionalität“ in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Vorjahr sind zusätzliche Standards für einen „Guten Ökologischen und Landwirtschaftlichen Zustand der Flächen“ (GLÖZ) einhergegangen.

Die GLÖZ-Standards sehen in Bezug auf Maisanbau vor, dass Betriebe ab zehn Hektar Ackerfläche auf einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent einen jährlichen Fruchtwechsel durchführen müssen. Nach spätestens drei Jahren muss dieser Fruchtwechsel auf allen Ackerflächen erfolgt sein. „Damit haben wir zwei ähnlich wirkende Auflagen“, weiß Gruber. Man sei „mit gutem Beispiel vorangegangen“ und habe die Kärntner Landesverordnung daher aufgehoben.

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  • Maiswurzelbohrer: agrarfoto.com
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AUTORRed. CW
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