Mit einer Initiative im deutschen Bundesrat will die Landesregierung in München die vorgesehenen Regelungen verhindern. Statt einer gesetzlichen Regelung setzt man in München auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung.
Auch Kombi-Haltung droht Beschränkung
Ein im Frühjahr vorgelegter Entwurf des Landwirtschaftsministeriums für eine Novelle des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass die Anbindehaltung nach einer Übergangsfrist von fünf Jahr ganz verboten werden soll. Die Kombinationshaltung soll auf Betriebe mit maximal 50 über sechs Monate alten Rindern beschränkt werden. Aus bayerischer Sicht droht damit ein Strukturbruch, in Bayern wären rund die Hälfte der Milchviehbetriebe von diesen Regelungen existenziell betroffen. Für viele alteingesessene Betriebe würde das das Aus für ihre Rinderhaltung bedeuten. Zwar hält man auch in München ist die ganzjährige Anbindehaltung eigenen Angaben für ein Auslaufmodell. Statt eines gesetzlichen Verbots mit fixem Enddatum setze man jedoch vor allem auf Beratung, Förderung sowie den freiwilligen Umstieg der Betriebe auf Kombinations- und Laufstallhaltung. Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Investitionen in den Umstieg auf Laufstallhaltung mit rund 37 Mio. Euro gefördert. Diesbezüglich seine auch 1.200 Einzelberatungen durchgeführt worden.
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