Gut 300 Wölfe und 32 Rudel wurden laut Angaben des für Abschussgenehmigungen zuständigen Bundesamtes für Umwelt (BAFU) heuer in der Eidgenossenschaft bereits nachgewiesen. Damit hat sich die Wolfspopulation in der Schweiz binnen drei Jahren mehr als verdreifacht. Die Folge: Allein im Vorjahr hatten die dortigen Bauern fast 1.500 Nutztierrisse zu verzeichnen.
Novelle des Jagdgesetzes beschlossen
Um dem Konflikt zwischen der Alpwirtschaft und der Ausbreitung des großen Beutegreifers Herr zu werden, entschloss sich die Allparteienregierung in Bern bereits im Dezember 2022 zu einer umfassenden Novellierung des Jagdgesetzes. Noch vor dessen offiziellem Inkrafttreten wurden im Juli erste Erleichterungen in Sachen Abschussregulierungen genehmigt. So durften Einzelwölfe in Gebieten mit hohen Risszahlen bereits ab sechs – statt bisher zehn – dokumentierten Nutztierrissen erlegt werden. Ebenso wurde die Schadschwelle bei Rissen durch Rudel nach unten korrigiert. Wie nun bekannt wurde, genehmigt der Bundesrat jetzt per Verordnung weitere Verschärfungen, die einem klaren Strategiewechsel in Sachen Wolfsregulierung gleichkommen. Denn ab 1. Dezember wird es den einzelnen Kantonen vorerst zeitlich befristet ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Wolfsbestände „proaktiv“ zu reduzieren.
Nicht mehr „anlassbezogen“
„Um das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen, soll der Wolfsbestand „rasch unter Kontrolle gebracht werden“, erklärte ein Sprecher der Behörde. Damit kommt die Regierung den Aufforderungen etwa auch des Herdenschutzbeauftragten Peter Küchler nach, wonach es in der Eidgenossenschaft neben staatlichen Mitteln für Herdenschutz eine aktive Bestandsreduktion des Wolfs brauche. „Mit Geld allein lässt sich das Problem nicht lösen“, äußerte sich Küchler kritisch zum bisherigen Wolfsmanagement in seinem Heimatland. Erst die „Kombination aus beidem“ verspreche Erfolg, so der Experte.
Schutzstatus bleibt aufrecht
Trotz der Änderungen bleibe der Wolf in der Schweiz eine geschützte Art, wird seitens der schweizerischen Umweltbehörde betont. Diesbezüglich haben sich die Gesetzgeber in Bern „nur“ an die Vorgaben der 1979 unterzeichneten Berner Konvention, nicht aber an die für EU-Mitgliedstaaten gültige Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu halten. Erstere untersagt eine starke Regulierung des als „streng geschützt“ geführten Wolfs. Ein im Ständigen Ausschuss der internationalen Vereinbarung durch den schweizerischen Vertreter eingebrachter Antrag auf Absenkung des Schutzstatus wurde im Vorjahr unterdessen abgewiesen. BAFU-Angaben zufolge dürfen die Kantone ganze Rudel deshalb nur zum Abschuss freigeben, wenn die minimale Anzahl an Wolfsrudeln in der betroffenen Jagdregion überschritten ist. Die Verordnung teilt das Staatsgebiet zu diesem Zweck in fünf Regionen ein. In den größeren Regionen wurde die Mindestzahl an Rudeln mit drei festgesetzt, in kleineren schreibt die Exekutive zwei Rudel vor.
Das neue Jagdgesetz wird von der Regierung unterdessen im kommenden Frühjahr in Vernehmlassung geschickt, also den Kantonen, der Bundesversammlung und diversen Verbänden zur Prüfung vorgelegt. Rechtsverbindlichkeit soll in Bern dann planmäßig am 1. Februar 2025 herrschen.
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- Wolfsrudel: MEISTERFOTO - STOCK.ADOBE.COM