Bei Todesfällen oder unaufschiebbaren Arbeiten am Hof soll es Ausnahmen geben: Geht es nach der Jugendstaatssekretärin, soll es künftig die Möglichkeit geben, den Zivildienst in zwei Teile zu splitten. Das Modell soll aber “nur in Härtefällen” zu beanspruchen sein. Im Einzelfall sei immer die Zustimmung der Zivildiensteinrichtung erforderlich.
Nachdem auf Initiative von Claudia Plakolm und Klaudia Tanner mit Jänner 2023 bereits die Entlohnung für Zivildiener von monatlich 363 Euro auf 500 Euro angehoben wurde, soll es jetzt weitere Verbesserungen für die “Zivis” geben. Plakolm möchte in Härtefällen eine Teilbarkeit des Zivildienstes ermöglichen. Sie plädiert auf mehr „Hausverstand“ während der abzuleistenden Dienstzeit.
Plakolm: “Denn der Mais am Acker wartet nicht auf den Zivi, dass er fertig wird mit seinem Dienst“
Wenn beispielsweise wegen Todes- oder Krankheitsfall der landwirtschaftliche Betrieb kurzfristig übernommen werden muss oder unaufschiebbare Erntearbeiten anfallen, sollen Ausnahmeregelungen gelten. Das soll vor allem kleine Familienbetriebe entlasten, die bei den Arbeitskräften wenig Flexibilität haben. Jede Ausnahme sollte aber unbedingt mit der zuständigen Zivildiensteinrichtung abgesprochen werden. „Ich möchte, dass Burschen die Saisonarbeiten oder kurzfristig einen Betrieb übernehmen müssen, ihren Zivildienst geteilt ableisten können. Also beispielsweise von November bis März Zivildienst, dann Saison und danach die restlichen vier Monate Zivi nach der Saison. Denn der Mais am Acker wartet nicht auf den Zivi, dass er fertig wird mit seinem Dienst“, so Plakolm.
Verteidigungsministerium prüft Vorschlag
Von den 14.370 Zivildienern, die 2022 in Österreich ihren Dienst abgeleistet haben, waren übrigens 170 Zivildiener in der Land- und Forstwirtschaft tätig. Die meisten (44 %) gehen ins Rettungswesen, 23,5% leisten den Dienst in der Sozial- und Behindertenhilfe ab, 11% sind in der Altenbetreuung tätig. Im Vorjahr ist die Bedarfsdeckung auf 87,8 % leicht gestiegen.
Wo ein Aufschub bereits möglich ist
Ein Zivildienstpflichtiger wird grundsätzlich zum frühest möglichen Termin ab dem positiven Feststellungsbescheid zugewiesen. Ist der Zivildienstpflichtige noch für eine kurze Zeit in Ausbildung, kann um einen Termin nach Ausbildungsabschluss angesucht werden. Falls die Ausbildung jedoch noch längere Zeit dauert, gibt es einen Aufschub für die Dauer der Ausbildung. Ein Aufschub wird grundsätzlich nur für eine Berufs-, Schul- oder Hochschulausbildung gewährt, die bereits vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen wurde.
Für eine später begonnene Ausbildung, wie zum Beispiel ein Studium nach der Matura, ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außergewöhnliche Härte oder ein bedeutender Nachteil entstehen würde.
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- Claudia Plakolm: BKA/Melicharek