Den Stickstoffeintrag in schützenswerten Natura-2000-Gebieten deutlich reduzieren, so lautet das erklärte Ziel der liberalkonservativen Regierung rund um Premierminister Mark Rutte und „Stickstoffministerin“ Christianne van der Wal. Die zu diesem Zweck entwickelten Beihilfen wurden vergangene Woche von der EU-Kommission als „nachhaltige und für eine umweltfreundliche Entwicklung nötige“ Maßnahmen abgesegnet. Die positiven Auswirkungen der Beihilfen würden trotz etwaiger Verzerrungen im EU-Wettbewerb und Handel überwiegen, erklären die Kommissionsbeamten in ihrer offiziellen Stellungnahme.
Stickstoffeinträge als Voraussetzung
Konkret sind in Den Haag nun 1,47 Mrd. Euro für den staatlichen Aufkauf – und die gleichzeitige Schließung – von bis zu 3.000 tierhaltenden Betrieben in den betroffenen Gebieten reserviert. Die Landwirte sollen laut Kommissionsangaben dafür entschädigt werden, dass sie ihre Tierhaltung „freiwillig und endgültig“ aufgeben. Eine Teilnahme an den zwei Maßnahmen „LBV“ und „LBV-plus“ soll bis Februar 2028 möglich sein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die derzeit am Betrieb verursachten Stickstoffeinträge einen bestimmten Mindestwert überschreiten. Konkrete Grenzwerte bleiben Brüssel und Den Haag diesbezüglich aber vorerst schuldig.
Kein Vieh: Weder hier noch anderswo
Im Rahmen der mit rund 500 Mio. Euro ausgestatteten LBV-Regelung werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Diese sollen bis zu 100 Prozent der Verluste der Landwirte ausgleichen, welche durch die Einstellung ihrer Tierhaltung entstehen. Die mit 975 Mio. Euro dotierte LBV-plus-Regelung steht den „schwarzen Schafen“, also jenen Viehzuchtbetrieben mit den höchsten Stickstoffemissionen offen. Dort sollen gar bis zu 120 Prozent der entstehenden Verluste abgegolten werden – Abrisskosten der Hofstellen inklusive. Die Verpflichtung, keine tierische Erzeugung zu betreiben, ist an die betroffenen Flächen gebunden und daher auch von künftigen Käufern oder Pächtern einzuhalten. Jene Landwirte, die sich zur Teilnahme entschließen, müssen aber auch bestätigen, die aufgegebene Tierhaltung weder an einem anderen Ort in den Niederlanden, noch in der übrigen EU wiederaufzunehmen.
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