Das Ergebnis langer Verhandlungen mit dem Finanzministerium seien administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem. Damit wolle man den Verwaltungsaufwand für Betriebsführer auf einem landwirtschaftlichen Betrieb reduzieren. Zum ersten Mal seit der Einführung des Euros im Jahr 2002 sei es gelungen, steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft anzuheben.
Quelle: BauernZeitung
Im Bereich der agrarischen Einkommensteuerpauschalierung ist vorgesehen, die bisherige Umsatzgrenze von 400.000 auf 600.000 Euro anzuheben. Die Einheitswert-Grenze für teilpauschalierte Betriebe wird von 130.000 auf 165.000 Euro angehoben, was zu Verwaltungsvereinfachungen führen soll. Ebenfalls erfolgt eine Anpassung der Einnahmengrenze für bäuerliche Nebentätigkeiten wie der Direktvermarktung. Die Grenze von bisher 40.000 wird auf künftig 45.000 Euro angehoben, womit man eine Anpassung an die Inflationsentwicklung vornehmen will.
Umsatzgrenzen waren nicht mehr zeitgemäß
„Die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte sind von höheren Energiekosten, aber auch von höheren Kosten für Futtermittel und für Düngemittel betroffen. Die Inflationsentwicklung ist in allen Bereichen spürbar. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, nach 20 Jahren die nicht mehr zeitgemäßen Umsatzgrenzen zu erhöhen und mit der erhöhten Grenze für die Teilpauschalierung eine Verwaltungsvereinfachung umzusetzen“, sagt Finanzminister Magnus Brunner. Er sei froh über das „faire Ergebnis“.
Betriebe wären aus Pauschalierung gefallen
Ein Grund für die Änderung der Pauschalierungsgrenzen seien die zuletzt sehr stark gestiegen Kosten und die Inflationsentwicklung. Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung würden landwirtschaftliche Betriebe aus allen Bundesländern die aktuellen Umsatzgrenzen überschreiten und hätten somit ohne Einkommenszuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. „Der Umsatzanstieg würde Betriebe aus der steuerlichen Pauschalierung drängen“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
„Seit 2020 haben wir unzählige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen zur Entlastung unserer Bäuerinnen und Bauern auf den Weg gebracht – die Anpassung der Umsatzgrenzen ist nun ein weiterer Schritt, um unsere Familienbetriebe in der Pauschalierung zu halten“, betont auch ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbund- Präsident Georg Strasser.
Direktvermarkter profitieren
Auch die Agrarsprecherin der Grünen, Olga Voglauer, begrüßt diesen Schritt: „Gerade für Direktvermarkter ist es gelungen, bereits nach kurzer Zeit die Einnahmengrenzen nochmal zu heben und so die bäuerliche Vermarktung weiterhin attraktiv zu halten. Die Anhebung der Pauschalierungsgrenzen ist eine sinnvolle Maßnahme und dafür setzen wir uns gerne ein.“
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