Im Vorfeld der letzten Landtagssitzung kündigten die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ, Liste Fritz und NEOS unter großem Medienecho einen Dringlichkeitsantrag im Tiroler Landtag an, mit dem das Wolf- und Bärenmanagement in Tirol rechtlich abgesichert und praktikabel ausgestaltet werden sollte. Der Antrag beruhte im Wesentlichen auf den Lösungsansätzen des Vereins „Weidezone Tirol“, wonach drei verschiedene Schutzzonen ausgewiesen werden sollen.
Die Leistung der Weidezone Tirol, die vier grundverschiedenen Oppositionsparteien für die Raubtierproblematik zu sensibilisieren und an einen Tisch zu bringen, ist anzuerkennen und braucht nicht kleingeredet werden. Erst vor diesem Hintergrund ist es der ÖVP gelungen, ihren grünen Koalitionspartner – der sich nun dem gesamten restlichen Landtag gegenübersah – zur grundsätzlichen Zustimmung zu bewegen.
Die Forderungen der Opposition
Im Oppositionsantrag wurde die Landesregierung aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu prüfen, insbesondere die fachlichen und rechtlichen Gutachten einzuholen, um die Schäden durch Wölfe und Bären mittels ausgewiesener Zonen mit unterschiedlichem Schutzstatus hintan zu halten. Folgende drei Zonen sollen geprüft werden:
- Zonen, in denen Bär und Wolf vollständig geschützt sind.
- Zonen, aus denen ausgewählte Wölfe und Bären nach einem Managementplan entfernt werden können.
- Zonen, in denen der Wolf und Bär mit den Beschränkungen der geltenden Jagdvorschriften bejagt werden darf.
Dabei sollten die Zonen 1 und 2 auf Basis der genannten Gutachten ausgestaltet werden, für die Zone 3 sollte das Jagdgesetz entsprechend geändert werden, damit die Entnahme eines auffälligen Wolfes binnen 24 Stunden durch die jeweilige Bezirkshauptmannschaft angeordnet werden könne. Das derzeit eingesetzte Kuratorium zur Beurteilung des Schadensrisikos soll durch einen einzelnen Sachverständigen ersetzt werden. Das Risiko, dass bei einer Entnahme eines auffälligen Wolfes oder Bären das falsche Individuum erwischt wird, sei in Kauf zu nehmen.
Zustimmung von ÖVP und Grünen
Durch den Druck des gesamten restlichen Landtages ließen sich auch die Grünen ins Boot holen. Die Forderungen der Oppositionsparteien wurden nahezu unverändert übernommen. Da die Koalition aus ÖVP und Grünen auch andere wesentliche Fragen rechtlich geklärt haben wollte, wurde ein Abänderungsantrag eingebracht. So sollen Experten unter anderem prüfen, ob auffällige Raubtiere gesetzlich definiert werden können, ob damit automatische Rechtsfolgen wie Entnahme oder Besenderung möglich sind oder eine Wolfentnahme im Schadensfall auch ohne genaue Definierung eines Individuums möglich ist. Die Koalition möchte weiters geprüft haben, ob die aufschiebende Wirkung bei Entnahmeentscheidungen generell aberkannt werden kann oder inwieweit sich eine innerstaatliche Zuständigkeit bei der FFH-Richtlinie ableiten lassen könnte. Geprüft werden soll auch, ob und auf welcher rechtlichen Basis in bestimmten Gebieten der EU die Entnahme von Raubtieren aufgrund besonderer landwirtschaftlicher Nutzung oder regionsspezifischer Nutztiere möglich ist. Und schließlich soll geprüft werden, unter welchen Parameter eine Sonderstellung im Beutegreifermanagement wie in Schweden in Tirol umsetzbar wäre und ob artenschutzrechtliche Bestimmungen immer Vorrang vor tierschutzrechtlichen Vorgaben haben. Für die Regierungskoalition ist die Abklärung dieser Fragen Grundvoraussetzung für eine zeitnahe, praktikable und haltbare Lösung. ÖVP und Grüne haben die Oppositionsparteien eingeladen, dem Abänderungsantrag im Sinne der betroffenen Bauern zuzustimmen. Ob aus grundsätzlichen fachlichen Überlegungen oder durch die Erkenntnis, dass ein gemeinsamer Antrag nicht fürs Wahlkampfgetöse taugt, sahen sich SPÖ, FPÖ, Fritzliste und Neos nicht in der Lage dazu, und so wurde der Antrag mit den Stimmen von ÖVP und Grünen mehrheitlich beschlossen.
Im Vorfeld wurde aus dem Umfeld der Weidezone übrigens gepostet, man werde genau schauen, wer ihrem Anliegen zustimmt, wer nicht da ist oder während der Abstimmung auf die Toilette muss. Nun, man hat es gesehen.
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