BauernZeitung: Ihre Kandidatur bei der Landwirtschaftskammerwahl auf der Liste des Bauernbundes hat zu einer emotionalen Diskussion innerhalb von Bio Austria geführt. Wie kam es dazu?
WALDENBERGER: In der Präambel unserer Vereinsstatuten steht: „Bio Austria ist eine überparteiliche Netzwerkorganisation“. Aus diesem Satz wurde von einer Initiative abgeleitet, dass meine Kandidatur bei der Landwirtschaftskammerwahl mit einer Funktion als Obmann nicht vereinbar ist. Es wurde daraus abgeleitet, dass ich diesen Schritt von den Delegierten oder den Mitgliedern genehmigen lassen müsste. Es wurde interpretiert, dass Überparteilichkeit so zu verstehen ist, dass Vorstandsmitglieder von Bio Austria kein politisches Amt übernehmen dürfen, um Interessenskonflikten vorzubeugen.
Waren Sie von dieser Interpretation überrascht?
Ja, weil bei der Landwirtschaftskammerwahl 2015 der damals amtierende Obmann-Stellvertreter auf der Liste der Grünen Bäuerinnen und Bauern kandidiert hat. Seine Kandidatur war damals weder als Information, Diskussion oder Abstimmung ein Thema. Während meiner ersten Periode als Obmann war er mein Stellvertreter im Verein. Wir haben sehr gut zusammengearbeitet und Parteipolitik war bis zu meiner Kandidatur kein Thema.
Wie interpretieren Sie „Überparteilichkeit“ in diesem Zusammenhang?
Im Verband erarbeiten wir auf Basis unserer gemeinsamen Werte – Ökologie, Würde der Tiere, Forschung und Innovation, faire Preise und biobäuerliche Lebensmittelkultur – unsere Positionen, Forderungen und Ziele. Jeder versucht, diese in seinem Netzwerk voranzubringen. Im Verein kommt es nicht darauf an, was uns trennt, sondern darauf, was uns vereint. So verstehe ich eine überparteiliche Netzwerkorganisation.
Hatten Sie bei Ihrer Kandidatur die Unterstützung des Bio-Austria- Vorstands?
Seit dem Frühjahr 2020 habe ich meine mögliche Kandidatur auf der Liste des Bauernbundes bei der Landwirtschaftskammerwahl im Vorstand wiederholt thematisiert. Die Chancen und Risiken wurden im Vorstand mehrfach diskutiert und die Möglichkeit sich engagieren zu können für positiv bewertet.
Welche Möglichkeiten ergeben sich für Bio Austria dadurch, dass Ihr Obmann als Landwirtschaftskammerrat tätig ist?
Mit dem Einzug in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer ergibt sich die Möglichkeit die Anliegen von uns Biobäuerinnen und Biobauern direkt in die Gremien der gesetzlichen Interessensvertretung einzubringen. Der Vorstand hat genau deshalb meine Kandidatur unterstützt. Eine Forderung von uns war ein eigener Ausschuss für Biologische Landwirtschaft. Dieses Ziel haben wir erreicht. Bei der konstituierenden Sitzung der Vollversammlung wurde der Bioausschuss eingerichtet. Ich bin dort Mitglied und als Ausschuss-Vorsitzender vorgeschlagen.
Warum erachten Sie es als wichtig, dort vertreten zu sein?
Heuer stehen wieder wichtige Verhandlungen für uns Biobäuerinnen und Biobauern an, wie beispielsweise die GAP 2023 sowie die Details der neuen EU-Bioverordnung. Als Vorstandsmitglied von Bio Austria auf Landes- und Bundesebene kenne ich unsere Positionen aus erster Hand und kann sie direkt in die gesetzliche Interessensvertretung einbringen. Aus diesem Grund möchte ich auch bei der heuer im Herbst anstehenden
Vorstandswahl wieder als Obmann von Bio Austria Oberösterreich kandidieren.
Sollte die beantragte Statutenänderung angenommen werden, wird das aber nicht mehr möglich sein.
Genau, weil der Antrag auf Statutenänderung lautet, dass der Obmann und sein Stellvertreter nicht gleichzeitig eine politische Funktion auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene ausüben dürfen. Deshalb habe ich den Mitgliedern vorgeschlagen, der Statutenänderung nicht zuzustimmen und auf dem Stimmzettel mit „Nein“ zu stimmen. Seit sechs Jahren setze ich mich als Obmann mit ganzer Kraft für unsere Betriebe und die Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft im Verband österreichweit ein. Das möchte ich auch weiterhin tun.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung, die noch bis 12. April läuft, gab es Kritik am Wahlmodus – was sagen Sie dazu?
Unsere Vorgangsweise ist mit der Vereinsbehörde und den Delegierten abgestimmt. Corona lässt eine Präsenz-Versammlung nicht zu und eine Online-Abstimmung ist nicht möglich, weil es Betriebe gibt, denen die technische Ausstattung fehlt. Die schriftliche Form der Generalversammlung ist unter den gegebenen Umständen die einzige, die ein rechtlich verbindliches Ergebnis sicherstellt. Für mich ist es demokratiepolitisch sehr bedenklich, wenn das Wahlergebnis bereits von vornherein in Frage gestellt wird.
- Bildquellen -
- Waldenberger: BIo Austria