Eine Neufeststellung der Einheitswerte in der derzeitigen Form war ohne Alternative. Im Vorfeld der Neufeststellung wurde jedoch von allen Kammerpräsidenten per Unterschrift vereinbart, dass nach dem Wirksamwerden der Hauptfeststellung die Beitragsgrundlagen in der Sozialversicherung (BSVG) angepasst werden sollen, weil es durch die Einrechnung der öffentlichen Gelder insbesondere im niedrigen Einheitswertbereich zu überproportionalen Erhöhungen der Sozialversicherungsbeitragszahlungen kommen kann. Daher fordert die Landwirtschaftskammer Kärnten nun die Umsetzung dieser Vereinbarung durch die Einführung eines Freibetrags für die öffentlichen Gelder bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Warum Forderung nach Freibetrag ?
Durch die Einführung eines Freibetrags bei den öffentlichen Geldern, können überproportionale Erhöhungen wirksam und unbürokratisch vermieden werden.Freibeträge sind für bestimmte Bereiche auch bereits jetzt schon im Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz vorgesehen (vgl. § 23 BSVG).
Wie hoch soll der Freibetrag sein?
Die LK Kärnten fordert einen Freibetrag in der Höhe von 2078 Euro pro Betrieb. Dieser Betrag entspricht der durchschnittlichen Beitragsgrundlagensteigerung in der Sozialversicherung aufgrund der Zurechnung der öffentlichen Zahlungen. Hintergrund: Im Durchschnitt beziehen Österreichs Bauern Direktzahlungen (Säule 1) i.d.H.v. rund 6233 Euro, davon werden 33 % auf den Einheitswert angerechnet.
Welche Vorteile hat Freibetrag?
Wirkt zielgenau auf alle aktiv wirtschaftenden Betriebe (110.000 Invekos-Betriebe im Vergleich zu rund 600.000 neuen Einheitswerten).Betriebe, bei denen die öffentlichen Zahlungen überproportional stark auf den neuen Einheitswert wirken, würden besonders profitieren. Das sind vor allem kleinere Betriebe, Betriebe im benachteiligten Gebiet und Betriebe mit Pachtflächen.Einfache Administration – kann EDV-technisch berücksichtigt werden.
Wer profitiert vom Freibetrag?
Jeder praktizierende Betrieb, der Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik erhält, profitiert vom Freibetrag. Unterstützen auch Sie die Petitionsinitiative der LK Kärnten mit Ihrer Online-Unterschrift auf der Plattform https://petition.ktn.lko.at
Oder verwenden Sie die Unterschriftenliste zum Ausdrucken und senden Sie sie nach der Unterzeichnung an die LK Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt.