Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Sozialminister Alois Stöger beschlossen, dass ein Teil der bäuerlichen Betriebsführer die SVB-Beiträge für das vierte Quartal 2016 nicht entrichten muss. Notwendig wurde diese Maönahme, weil die Einkünfte in der Land- und Forstwirtschaft über mehrere Jahre erheblich gesunken sind. Diese Hilfe gilt aber nur bis zu einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2350 Euro. Bei alleiniger Betriebsführung entspricht das einem Einheitswert von 13.200 Euro. “Dieser Beschluss schafft zwei Klassen von Bäuerinnen und Bauern, obwohl allen in diesem schwierigen Jahr durch die Beitragsgutschrift geholfen werden sollte. Jene Höfe, die die Gutschrift erhalten, sind so klein, dass sie als Nebenerwerbsbetriebe bei Wegfall der unselbständigen Berufstätigkeit Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen können. Betriebe mit höheren Einheitswerten können diese Hilfe nur erhalten, wenn sie gemeinsam von einem Betriebsleiterehepaar geführt werden und sind dann bis zu einem Einheitswert von rund 54.900 Euro erfasst. Eine solche Ungleichbehandlung können und werden wir nicht akzeptieren: Die Einkommensverluste in der Landwirtschaft treffen nämlich die Betriebe unabhängig von ihrem Einheitswert”, erklärten Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich, und Jakob Auer, Präsident des Österreichischen Bauernbundes, zum Beschluss des Ministerrates. Letzterer ergänzte: “Bedingung für den Beschluss ist auöerdem der Entzug von 30 Mio. Euro, die von der SVB weg in die Gebietskrankenkasse verschoben werden sollen. Das gefährdet die wirtschaftliche Basis der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und den Wiederaufbau von Rücklagen.”
Marktfruchtbetriebe doppelt betroffen
Die Marktfruchtbetriebe sind nun doppelt negativ betroffen: Obwohl dort die Einkommensverluste mit durchschnittlich 48% gegenüber 2011 sogar am größten waren, würden sie nun um die Hilfeleistung umfallen. Dabei weisen gerade diese Betriebe häufig hohe und sehr hohe Einheitswerte auf und tragen besonders hohe Kosten für die Sozialversicherung”, so Schultes weiter. Ein Einheitswert von 13.200 Euro errechnet sich in manchen Regionen aus nicht einmal zehn Hektar Ackerfläche. Schultes: “Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade jene Betriebe, die seit vielen Jahren am meisten zur bäuerlichen Solidargemeinschaft beitragen, nun von dieser Maßnahme ausgeschlossen werden, obwohl sie von den Einkommensverlusten besonders betroffen sind.”
Wertschätzung und Respekt
“Der konsensorientierte Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat bei den Koalitionsverhandlungen nach neun schwierigen Runden mit Respekt für die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern den Durchbruch für eine funktionierende Koalitionsvereinbarung geschafft. Der amtierende Ressortchef Alois Stöger gefährdet mit der heutigen Beschlussgrundlage die SVB und lässt die Wertschätzung unseren Bauern gegenüber deutlich vermissen. Er schafft damit eine schwere Belastung für den Glauben der Bauern an diese Regierung”, bewerteten Schultes und Auer diese Vorlage.