Die EU-Kommission hat beschlossen, Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Grund ist der im Dezember 2013 entbrannte Streit um ausländische Investoren, die ungarische Landwirtschaftsflächen bewirtschaften. Ungarn hatte damals ein Gesetz verabschiedet, mit dem bestimmte sogenannte “Nießbrauchsrechte” von Investoren in Ungarn (Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen) gekündigt wurden. Die ursprünglichen Verträge wären am 1. Januar 2033 ausgelaufen. Das neue Gesetz verkürzte diesen Zeitraum auf viereinhalb Monate. So wurden die Verträge ohne Entschädigung für die Investoren zum 1. Mai 2014 gekündigt. Das verletze laut Kommission die Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit. Etwa 200.000 Hektar Agrarfläche werden in Ungarn von österreichischen Landwirten kultiviert, allerdings nur ein Bruchteil davon mittels Nießbrauchverträgen.
EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Bodenstreit
Grund ist der im Dezember 2013 entbrannte Streit um ausländische Investoren, die ungarische Landwirtschaftsflächen bewirtschaften.
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